Humanitäre Hilfe und globale Menschenrechtspolitik
Weltweit brauchen mehr Kinder als je zuvor humanitäre Hilfe. Ende 2020 waren 190 Millionen Kinder betroffen und die Tendenz ist steigend, aufgrund anhaltender Konflikte und Krisen, einschließlich der Auswirkungen des Klimawandels. In bewaffneten Konflikten werden völkerrechtliche Schutzmaßnahmen für Kinder nach wie vor viel zu oft missachtet. Kinder werden direktes Ziel von Angriffen, sie werden als Kämpfer*innen, Bot*innen und für weitere Tätigkeiten in bewaffneten Gruppen missbraucht. Lebenswichtige Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser werden weiter angegriffen. Der humanitäre Zugang zu Millionen dieser Kinder ist in zahlreichen Konfliktsituationen, aber auch aufgrund der Covid-19-bedingten Einschränkungen vielerorts verwehrt.
Mehr denn je müssen daher der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern eine kontinuierliche Priorität der deutschen humanitären Hilfe und Menschen- und Völkerrechtspolitik sein. Humanitäre Hilfe ist lebensrettend und kann – wenn kohärent verzahnt mit Maßnahmen der Entwicklungspolitik und Friedensbildung – zukunftsrettend sein.
Konsequente Orientierung an kinder- und völkerrechtlichen Standards und Verpflichtungen
- Die UN-KRK entsprechend der Core Commitments for Children in Humanitarian Action (CCCs) als Grundlage in allen humanitären Ansätzen verankern.
- Aspekte der Anpassung an den Klimawandel und seine Eindämmung als dauerhafte Lösung von Konflikten, gerade im Kontext von Flucht und Vertreibung, in den Fokus rücken.
- Diplomatische Bemühungen um Unterstützung eines Rechts auf eine gesunde Umwelt für jedes Kind verstärken und die Umsetzung gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen gestalten.
- Das Engagement für den Schutz und die Förderung von Kindern in humanitären Krisen und bewaffneten Konflikten ausbauen und vorhandene Lücken durch die umfassende Umsetzung bereits bestehender Verpflichtungen, unter anderem durch die „Safe Schools Declaration“, die UN-Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ oder die „Paris Principles and Guidelines on Children Associated with Armed Forces or Armed Groups“, schließen.
Förderung eines humanitären Hilfssystems, das flexibel und zielgerichtet reagieren, Krisen präventiv begegnen und Stabilität langfristig fördern kann
- Die flexible Förderung der von UNICEF jährlich kalkulierten Nothilfebedarfe von Kindern in humanitären Kontexten (Humanitarian Action for Children, HAC) verstetigen und die im sogenannten Grand Bargain festgelegten Standards zur Effizienz, Transparenz und Wirkmächtigkeit der humanitären Hilfe umsetzen.
- Eine kinderrechtssensible humanitäre Hilfe in enger Verzahnung mit Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung (HDP-Nexus) als Grundvoraussetzung für eine funktionierende Krisenprävention und langfristige Stabilität gezielt fördern.
Stärkung von programmatischen Ansätzen in allen Sektoren, die für Schutz und Förderung von Kindern in Krisen und Konflikten und für Stabilität unabdingbar sind
- Partizipation von Kindern und Jugendlichen als elementaren Bestandteil humanitärer Hilfe anerkennen und über den gesamten humanitären Projektzyklus hinweg (entsprechend der IASC Guidelines) fördern.
- Die Bereiche Bildung, Gesundheit, mentale Gesundheit und psychosoziale Unterstützung, Gender, Inklusion und Wasser-, Hygiene- und Sanitärversorgung (WASH) sowie die Minimierung klimawandelbedingter Risiken verstärkt als Kern vorausschauender humanitärer Maßnahmen für Kinder stärken und Innovationen in diesem Kontext fördern.
Unsere Empfehlungen zur Bundestagswahl
Auf der Basis aktueller Daten und Fakten zur Situation von Kindern weltweit und in Deutschland hat UNICEF Deutschland detaillierte Empfehlungen für die folgenden Politikfelder formuliert, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Erfahren Sie mehr über die konkreten Empfehlungen zur Bundestagswahl: