Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik
Jede vierte Person, die in Deutschland neu ankommt, und jede*r dritte Asylsuchende in der EU ist ein Kind. In Deutschland entfällt die Hälfte aller gestellten Asylanträge auf Kinder. Für asylsuchende Kinder gelten, wie für alle anderen Kinder, die Kinderrechte. Sie gehören nach internationalen Abkommen und deutschem Recht zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen.
Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine große Zahl geflüchteter Menschen aufgenommen, versorgt und in Gesellschaft, Bildungssysteme und den Arbeitsmarkt integriert. Eine neue Bundesregierung darf in dem Bemühen nicht nachlassen, das Grundrecht auf Asyl zu schützen und die Voraussetzungen für eine gelingende Integration in enger Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft zu schaffen.
Gezielte Unterstützung von geflüchteten und migrierten Kindern und die Einhaltung ihrer Rechte in Deutschland
- Die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien in einer eigenen Wohnung auf der politischen Agenda priorisieren. Solange Kinder in Unterkünften für geflüchtete Menschen leben, die Aufenthaltsdauer so kurz wie möglich halten.
- Die im Rahmen der Bundesinitiative für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften erarbeiteten Mindeststandards bundesweit verbindlich verankern und ihre Umsetzung regelmäßig überprüfen sowie die Aufsichtsstruktur verbessern.
- Den schnellen Zugang zu Bildung im Regelsystem sicherstellen und vorab mit schulgleichen Angeboten und staatlich anerkanntem Lehrpersonal auf den Übergang ins Regelsystem vorbereiten.
- Den Austausch zwischen Entscheidungsträger*innen und relevanten Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Praxis von Bund, Bundesländern und Kommunen fördern und gute Praxisbeispiele beispielsweise in Bezug auf Unterbringung, Dienstleistungen und Zugang der Kinder zu Bildung identifizieren und skalieren.
- Die Datenlage zu geflüchteten und migrierten Kindern verbessern, so dass konkrete, valide Aussagen zur Situation von geflüchteten Kindern in Deutschland getroffen werden können, insbesondere zur Situation in Gemeinschaftsunterkünften und Aufnahmeeinrichtungen sowie zu Gewaltvorkommnissen, die Kinder betreffen.
Stärkung der Rechte von Kindern im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
- Regelungslücken bezüglich der Kinderrechte im GEAS identifizieren und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, diese zu schließen, um die Einhaltung der Kinderrechte zu garantieren, allen voran das Kindeswohl.
- Besondere Schutzbedürftigkeit von Anfang an identifizieren und sicherstellen, dass das Personal für die Identifizierung speziell geschult ist (unter anderem in Kinderschutz, psychologischer erster Hilfe und Kinderrechten).
- Verfahrensgarantien durch Zugang zu professioneller Rechtsberatung für Kinder, ob allein oder mit ihren Familien, ab Ankunft in der EU sicherstellen und zusätzlich sofort eine*n entsprechend qualifizierte*n Vormund*in für unbegleitete Kinder bestellen.
- Kindgerechte Unterbringung in allen EU-Mitgliedstaaten von Kindern gewährleisten, die ihre Rechte auf Schutz, Gesundheit, Bildung, Teilhabe und Spiel sicherstellt.
- Unabhängiges Monitoring in allen Prozessen, die Kinder betreffen (Screening, Grenz- und Asylverfahren), sicherstellen und ein für geflüchtete und migrierte Kinder zugängliches, unabhängiges Beschwerdesystem in den jeweiligen Mitgliedstaaten etablieren.
- Kinder nicht aufgrund ihres Migrationsstatus inhaftieren oder in haftähnlichen Bedingungen unterbringen. Dies kann sich bereits nach kürzester Zeit negativ auf die psychische Gesundheit von Kindern auswirken.
- Kooperationen mit Drittländern ausbauen und finanzielle und personelle Unterstützung für Bildungs-, Kinderschutz- oder Sozialsysteme und -dienstleistungen von Partnerstaaten leisten, um das Wohl von Kindern vor Ort zu gewährleisten.
Priorisierung und Ausbau von sicheren Zugangswegen
- Lange Trennungen von Familien vermeiden und Anträge für die Familienzusammenführung gemäß Art. 10 UN-KRK wohlwollend, human und beschleunigt unter der Wahrung des universellen Menschenrechts auf Achtung des Familienlebens, wie auch im Grundgesetz verankert, bearbeiten.
- Für den Familiennachzug dringend die Definition des Familienbegriffs im Sinne der geltenden Rechtsprechung und völkerrechtlichen Bestimmungen anpassen. Derzeit haben minderjährige Geschwister im Asyl- und Aufenthaltsgesetz keinen Anspruch auf unmittelbaren Nachzug aus einem Dritt- oder Heimatland. Völkerrechtlich anerkannt ist die Kernfamilie, d.h. Ehegatten und deren minderjährige ledige Kinder.
- Die gesetzlichen Rahmenbedingen zum Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger (§ 36 Abs. 1 AufenthG) dahingehend ändern, dass zusätzlich zu den Eltern auch minderjährige Geschwister einen Anspruch auf Nachzug zu ihren unbegleiteten minderjährigen Geschwistern haben.
- Das deutsche Resettlement-Kontingent erhöhen, damit mehr Kinder und Familien davon profitieren können und ihnen in Deutschland ein Leben mit langfristiger Zukunftsperspektive und in Sicherheit ermöglicht werden kann.
Kindeswohl in Asyl-, Rückkehr- und Reintegrationsprozessen im nationalen sowie europäischen Kontext berücksichtigen
- Individuelle und solide Beurteilungsverfahren zum Kindeswohl in den Prozessen verbindlich etablieren, die von Kinderschutzexpert*innen geleitet werden, um sicherzustellen, dass Kinder nur zurückgeführt werden, wenn dies im Sinne des Kindeswohls ist und eine dauerhafte Lösung für das Kind darstellt. Kindspezifische Fluchtgründe müssen im Asylverfahren Berücksichtigung finden.
- Kindern die Möglichkeit geben, in den Verfahren gehört zu werden, sofern dies dem Kindeswohl zuträglich ist, und ihre Meinung im jeweiligen Prozess berücksichtigen.
- Informationen zur menschen- und kinderrechtlichen Lage in Herkunfts- und Transitländern in allen Prozessen einbeziehen und berücksichtigen.
- Konkrete Vorgaben für die Verwaltungs- und Praxisebene bundesweit etablieren, um Rechte und Bedürfnisse von Kindern zu jedem Zeitpunkt des Rückkehrprozesses berücksichtigen und erfüllen zu können, z.B. durch Schulungen, Handreichungen und Etablierung von Kooperationen mit den Jugendämtern.
- Geflüchteten und migrierten Kindern für sie verständliche Informationen zu Asyl-, Rückkehr- und Reintegrationsprozessen sowie zu Rechtsberatung zur Verfügung stellen.
Unsere Empfehlungen zur Bundestagswahl
Auf der Basis aktueller Daten und Fakten zur Situation von Kindern weltweit und in Deutschland hat UNICEF Deutschland detaillierte Empfehlungen für die folgenden Politikfelder formuliert, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Erfahren Sie mehr über die konkreten Empfehlungen zur Bundestagswahl: