Familien- und Sozialpolitik
In den vergangenen Jahrzehnten sind wichtige Fortschritte bei der Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch familien- und sozialpolitische Maßnahmen erreicht worden. Angesichts fortbestehender und durch die COVID-19-Pandemie verschärfter Herausforderungen müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland jedoch weiter gestärkt werden. Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen müssen höchste Priorität haben.
Insbesondere ist die nächste Bundesregierung aufgefordert, die immer noch zu hohe Kinderarmut in Deutschland zu reduzieren und mit gezielten Investitionen die Chancen, das Lebensumfeld und die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Gezielte Maßnahmen zur Überwindung von Kinderarmut und Förderung sozialer Teilhabe
- Eine Kommission aus Politik, Expert*innen und Vertreter*innen von Kindern und Jugendlichen zur Überwindung der Kinderarmut einberufen. Die Kommission sollte sich auch mit aktuellen Auswirkungen von COVID-19 beschäftigen und geeignete Instrumente zur nachhaltigen Abmilderung der Folgen vorschlagen.
- Die von der EU-Kommission zur Stärkung der sozialen Teilhabe entwickelte Child Guarantee als Anlass für einen kohärenten strategischen Ansatz zur Stärkung der sozialen Teilhabe nutzen.
- Die existenzsichernde finanzielle Absicherung als eigenständigen Anspruch für jedes Kind durch die Bündelung und Entbürokratisierung bestehender Leistungen, beispielsweise in einer Kindergrundsicherung, sichern und automatisch auszahlen. Dabei müssen die am meisten benachteiligten Kinder (z.B. von Alleinerziehenden oder aus geflüchteten Familien) besonders und gezielt gefördert werden.
- Die Bemessung der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums stärker an den tatsächlichen Bedarfen und Rechten von Kindern ausrichten und Kinder und Jugendliche angemessen an der Ermittlung des Leistungsbedarfs beteiligen.
- Ein umfassendes, transparentes Monitoring von desaggregierten Daten, Investitionen und politischen Maßnahmen etablieren, um zu überprüfen, ob die besonders vulnerablen Gruppen erreicht werden.
Verstärkte Investitionen in Bildungschancen und Kinderrechtsbildung
- Personal und Infrastruktur für qualitativ hochwertige Kindertagesstätten und Ganztagsschulen weiter ausbauen und fördern, vor allem in bisher benachteiligten Quartieren. Hierzu gehört auch, Kinder mit Behinderungen und ihre Familien besonders zu unterstützen und so früh wie möglich in die Regelsysteme zu integrieren.
- Die Leistung von frühkindlicher Bildung für die Integration von Kindern in die deutsche Gesellschaft anerkennen und diese entsprechend fördern.
- Angebote mit Sprachförderung erweitern, um Sprache und Fähigkeiten von Kindern individuell zu stärken. Dabei das Personal im Bildungssektor in die Lage versetzen, die Kompetenzen von benachteiligten Kindern und Kindern mit besonderem Förderbedarf frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
- In Kooperation mit den Bundesländern Schulen bei der Digitalisierung von Lehr- und Lernformen und Inhalten besser ausstatten sowie die Bereitstellung von Endgeräten für benachteiligte Schüler*innen unterstützen. Hierbei muss ein besonderes Augenmerk auf Kinder in Unterkünften für geflüchtete Menschen gelegt werden.
- Ausbildungsplätze zur Förderung von jungen Erwachsenen, insbesondere junger Frauen, sichern und ausbauen.
- Auf Basis einer Vereinbarung mit den Ländern Kinderrechte an staatlichen und privaten Institutionen verankern und in den Lehrplänen von Universitäten und Ausbildungsstätten integrieren.
Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der Etablierung kinderfreundlicher Kommunen
- Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit den Ländern verstärkt in die Kinderfreundlichkeit von Städten und Gemeinden investieren, um die Sicherheit und Lebensqualität für Kinder merklich zu erhöhen. Durch ein sicheres und kinderfreundliches Wohnumfeld werden die sozialen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen gefördert und ihre Selbständigkeit gestärkt.
- Niedrigschwellige kostenlose Infrastrukturleistungen für Kinder ausbauen und fördern: vom Kita-Platz über Sport-, Musik- und Kultur-Vereine, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (öffentliche wie freie Träger), bis hin zum öffentlichen Nahverkehr. Hierzu zählt auch die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements für die Belange von Kindern.
- Den Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und ihre Familien, z.B. auch geflüchtete Familien, sicherstellen. Dazu gehört unter anderem, die Kooperation der Jugendämter mit Institution, Behörden und der Verwaltung vor Ort zu stärken und ihre Angebote bekannt zu machen.
Unsere Empfehlungen zur Bundestagswahl
Auf der Basis aktueller Daten und Fakten zur Situation von Kindern weltweit und in Deutschland hat UNICEF Deutschland detaillierte Empfehlungen für die folgenden Politikfelder formuliert, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Erfahren Sie mehr über die konkreten Empfehlungen zur Bundestagswahl: