Spendenbescheinigung: Spenden steuerlich absetzen

Mit der Spendenbescheinigung Ihre Spenden steuerlich absetzen

Wissenswertes zu Spenden, Steuern und der Spendenbescheinigung

Wer regelmäßig spendet, der setzt sich wahrscheinlich jedes Jahr auf´s Neue damit auseinander, für andere ist das Thema vielleicht gänzlich neu: Das steuerliche Absetzen von Spenden mit der jährlichen Steuererklärung. Wir fassen hier Wissenswertes rund um Spenden, Steuern und die Spendenbescheinigung zusammen, sodass Sie Ihre Spende an UNICEF beim Finanzamt geltend machen können.

Wer kann Spenden steuerlich absetzen?

Sofern Sie Einkommenssteuer oder Lohnsteuer abführen, können Sie Spenden als sogenannte Sonderausgaben von der Steuer absetzen, also in ihrer Steuererklärung geltend machen. Zahlreiche weitere hilfreiche Informationen, wie z.B. Ihre individuelle Steuerersparnis durch Ihre Spende, erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Wann können Sie Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden sind freiwillige Leistungen in Form von Geld- oder Sachspenden (auch Geldzuwendung bzw. Sachzuwendung genannt). Damit das Absetzen der Spenden vom Finanzamt akzeptiert wird, muss die jeweilige Zuwendung, also die Spende, an eine steuerbegünstigte bzw. gemeinnützige Organisation gerichtet sein. Dies können z.B. Kirchen, Stiftungen, politische Parteien und gemeinnützige Organisationen bzw. Vereine sein. UNICEF ist eine solche Organisation. Mit Ihrer Spende an UNICEF helfen Sie also nicht nur Kindern auf der ganzen Welt. Auch Sie haben etwas von Ihrer Spendenbereitschaft, indem Sie Ihre Spende an UNICEF von der Steuer absetzen.

Damit Ihre Spende vom Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkannt wird, benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Andere gängige Bezeichnungen sind z.B. Spendenbescheinigung, Spendenquittung oder Spendenbeleg. Diese erhalten Sie von der Organisation an die Sie gespendet haben. Sie enthält unter anderem die Spendensumme und ist der Beleg dafür, dass die Spende bzw. Zuwendung nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Sie sollte der Steuererklärung als Nachweis für Ihre Spende beigelegt werden. Zu beachten ist, dass Sie dem Finanzamt das Original der Spendenbescheinigung zukommen lassen. Für die eigenen Unterlagen sollten Sie als Spender eine Kopie machen.

Spendenbescheinigung: Nachweis um Ihre Spende steuerlich abzusetzen

Eine Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung bescheinigt eine freiwillige Sach- oder Geldspende an steuerbegünstigte Organisationen, wie z.B. Stiftungen, politischen Parteien oder gemeinnützige Vereine, wie UNICEF Deutschland.

Spendenbescheinigung für Geldspenden und Sachspenden

Bei Geldspenden in Form von Einzelspenden stellt Ihnen UNICEF als Zuwendungsempfänger ab einem Jahresspendenbetrag von 25,- Euro eine zusammenfassende Spendenbescheinigung für das Kalenderjahr aus. Diese wird Ihnen im Februar des jeweiligen Folgejahres der Spende zugesandt.

Grundsätzlich können auch Sachspenden von der Steuer abgesetzt werden. UNICEF Deutschland kann jedoch leider keine Sachspenden entgegennehmen. Denn um die Kinder möglichst schnell und effizient zu versorgen, kauft UNICEF alle benötigten Hilfsgüter zentral ein - wo immer möglich, direkt im Land oder in der Region oder über das zentrale Warenlager in Kopenhagen.

Spendenbescheinigung für UNICEF-Paten

Neben Einzelspenden können Sie bei UNICEF auch regelmäßig spenden - als UNICEF-Pate. Als UNICEF-Pate erhalten Sie eine Spendenbescheinigung ab einem Jahresspendenbetrag von 25,- Euro automatisch im Februar des Folgejahres. Lesen Sie hier weitere Informationen zur UNICEF Patenschaft.

Spendenquittung für UNICEF Grußkarten

Für den Kauf von Grußkarten gemeinnütziger Organisationen kann leider keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, weil die Finanzverwaltung keine Trennung des Verkaufspreises in einen Spendenanteil und einen Kartenpreis zulässt. Dies gilt für UNICEF ebenso wie für andere gemeinnützige Organisationen in Deutschland.

Unternehmen können jedoch den Rechnungsbetrag für UNICEF-Grußkarten in vollem Umfang als Betriebsausgabe absetzen. Für Unternehmensspenden stellt UNICEF Deutschland als gemeinnützige Spendenorganisation selbstverständlich Spendenbescheinigungen aus.

Spendenservice UNICEF Deutschland (UNICEF/UNI494854/Sachse-Grimm)

Spendenservice UNICEF Deutschland

0221/93650-399spendenservice@unicef.de

Bei Fragen und Anliegen zu Ihrer Spende kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.

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