Ihre Geldauflage hilft den Kindern
Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, sind für UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, eine wertvolle Unterstützung. Diese Einnahmen tragen dazu bei, die Lebenssituation vieler Kinder in Entwicklungsländern dauerhaft zu verbessern und in Kriegs- und Katastrophengebieten schnell und unbürokratisch zu helfen.
Was Ihre Zuweisung bewirkt: Mit UNICEF Kinderrechte verwirklichen
Transparente Geldauflagenverwaltung
- Gemeinnützigkeit: UNICEF ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Köln-Süd vom 23.11.2022.
- Verwendung der Gelder: UNICEF verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Mitteilung einer Satzungsänderung: UNICEF teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.
- Mitteilungspflicht: UNICEF informiert die zuweisende Behörde zeitnah über den Eingang zugewiesener Bußgelder. Bei Bedarf wird über die Höhe und Verwendung der Zahlungen aus Geldauflagen nach Abschluss des Kalenderjahres informiert. Natürlich stehen wir für darüber hinausgehenden Informationsbedarf jederzeit zur Verfügung.
- Separate transparente Kontoführung: UNICEF führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“.
Bankverbindung
Stadtsparkasse KölnBonn
IBAN: DE63 3705 0198 0011 2229 57
SWIST-BIC: COLSDE33
Bitte unterstützen Sie die Arbeit von UNICEF durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!
Bei Fragen zur Geschäftsbuchhaltung können Sie sich gerne telefonisch unter 0221/93650-221 oder per E-Mail bei uns melden.