Kinderschutz bei UNICEF
Bei uns bei UNICEF stehen die Rechte und das Wohlergehen von Kindern im Zentrum unserer gesamten Arbeit. Das ist selbstverständlich, zumal UNICEF als Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen der UN-Kinderrechtskonvention von Grund auf verpflichtet ist.
Deshalb hat es für uns höchste Priorität, dass unsere Organisation selbst ein sicherer Ort für Kinder ist. Mit ganzer Kraft setzt sich UNICEF Deutschland daher für den Kinderschutz ein – insbesondere, wenn Kinder und Jugendliche selbst für UNICEF aktiv werden. In all unseren Angeboten und Aktivitäten, Abteilungen, Partnerschaften und Kooperationen sind wir dem Schutz der Kinder verpflichtet und achten mit großer Sorgfalt darauf.
UNICEF bietet Kindern und Jugendlichen eine Plattform, sich für die Kinderrechte und damit verbunden für eine lebenswerte Zukunft aktiv einzusetzen. Im Rahmen ihres Engagements organisieren sich junge Menschen zwischen 13 und 18 Jahren beispielsweise in JuniorTeams. Dabei werden sie von erwachsenen Supporter*innen unterstützt und begleitet.
Gleichzeitig kommen viele Mitarbeitende, erwachsene Engagierte, Dienstleister und Partner im Rahmen ihrer Aktivitäten für UNICEF mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt, zum Beispiel bei der Arbeit an Schulen oder wenn gemeinsame Veranstaltungen geplant werden.
Das Kinderschutzkonzept von UNICEF Deutschland
In all diesen Situationen müssen wir Kinder und Jugendliche aktiv schützen. Deshalb haben wir ein Kinderschutzkonzept (PDF-Download) entwickelt, das den institutionellen Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Blick nimmt, insbesondere, wenn sie für UNICEF aktiv werden.
Die hier festgehaltenen Regeln und Präventionsmaßnahmen unterstützen alle Mitwirkenden, den Kinderschutz in ihrem Einsatz für UNICEF jederzeit zu wahren. So macht uns das Kinderschutzkonzept stark als eine Gemeinschaft, die Kinder und ihre Rechte an erste Stelle setzt und sie aktiv vor Grenzverletzungen, sexualisierter Gewalt und weiteren negativen Erlebnissen schützt.
Kinder schützen ist die Aufgabe aller!
Ein Kinderschutzkonzept ist nur dann umfassend wirksam, wenn es für alle gilt, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen: Unsere Mitarbeitenden und Engagierten sowie Partner und Dienstleister müssen mit den Richtlinien zum Kinder- und Jugendschutz vertraut sein. Mehr noch: Sie müssen diese zwingend anwenden, wenn sie für UNICEF aktiv sind! Deshalb werden alle Mitwirkenden zum Kinderschutz geschult.
Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Kinderschutz
Sie arbeiten oder engagieren sich für UNICEF? Sind im Rahmen Ihrer Aktivitäten Fragen, Unsicherheiten oder Vermutungen zum Thema Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen entstanden? Oder Sie machen sich Gedanken zu anderen Aspekten des Kinderschutzes?
Dann melden Sie sich bitte bei unseren ersten Ansprechpartnerinnen zum Thema Kinderschutz. Alle Engagierten – Kinder, Jugendliche und Erwachsene –, Beschäftigten und auch alle weiteren für UNICEF tätigen Personen können sich vertrauensvoll an sie wenden. Sie besprechen mit Ihnen mögliche Handlungsschritte und vermitteln wo nötig gern den Kontakt zu kompetenten Fachberatungsstellen.
Ganz wichtig: Auch, wenn es scheinbar nur um „Kleinigkeiten“ geht, wenden Sie sich bitte an uns. Wir hören gerne zu und geben Unterstützung.*
Jessica Hanschur
Sofia Baltazar
* Hinweis: Mit Blick auf den allgemeinen Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland kann UNICEF keine Einzelfälle prüfen und nicht zu individuellen Fällen Stellung nehmen. Bei Beratungsbedarf und bei Verdachtsfällen verweist UNICEF auf die örtlichen Jugendämter und Beratungsstellen der freien Träger der Wohlfahrtshilfe sowie telefonische Beratungsangebote und die Polizei.