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Auch bei Notunterbringung von geflüchteten Menschen muss Gewaltschutz sichergestellt sein

Neues Policy Paper

Köln

In Situationen mit relativ hohen Ankunftszahlen werden geflüchtete Menschen häufig behelfsweise oder in Notunterkünften wie Containern oder Zelten untergebracht. Maßnahmen für den Gewaltschutz werden dabei oft vernachlässigt. Doch auch dann müssen alle Menschen, besonders vulnerable Personen wie Kinder und Jugendliche, zu jeder Zeit geschützt werden. Das fordern UNICEF Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz und Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit vielen anderen Organisationen in einem heute veröffentlichten Policy Paper.

UNICEF und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) haben 2016 die „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sind gemeinsam mit den vielen Partner*innen der Bundesinitiative auch die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entstanden und stetig weiterentwickelt worden. Diese Mindeststandards waren ein wichtiger Schritt und sind inzwischen bundesweit bekannt, allerdings sind sie für die Betreiber*innen von Unterkünften nicht verpflichtend.

Um sicherzustellen, dass Gewaltschutz von allen geflüchteten Menschen einschließlich Kindern auch bei der Notunterbringung von Anfang sichergestellt wird, hat sich im Rahmen der Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften eine Arbeitsgemeinschaft zur Notunterbringung gegründet und Dokumente entwickelt, die als Hilfestellung dienen sollen.

Das Policy Paper ist in diesem Rahmen entstanden und richtet sich an politische Entscheidungsträger*innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Es ordnet zudem die weiteren Dokumente in den Kontext ein.

Eine Checkliste soll dem Personal in den Unterkünften eine erste Orientierung geben, aber die im Rahmen der Bundesinitiative gemeinsam entwickelten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften nicht ersetzen. Weiterführende Informationen wurden in einer Toolbox zusammengestellt. Durch QR-Codes und Links auf der Checkliste gelangt man leicht auf die Toolbox. Der erstellte Muster-Verhaltenskodex ist zudem Teil der Toolbox und soll den Kommunen dabei helfen, den Gewaltschutz weiter zu verankern.

Alle Materialien wie Checkliste, Toolbox und Muster-Verhaltenskodex sind auf dieser Seite zu finden.

Das Policy Paper ordnet ein, wie die Dokumente im Gesamtkontext bei der Unterbringung zu betrachten sind und was sich übergeordneten auf struktureller und gesetzlicher Ebene ändern müsste, um einen bessere Unterbringung und die Sicherstellung des Gewaltschutzes voranzutreiben.

Service für die Redaktionen

» Auf dieser Seite können Sie das Policy Paper abrufen.

» Weitere Infos finden Sie hier.

Fachliche Ansprechpartnerin bei UNICEF Deutschland:

Desirée Weber, Senior Advocacy Advisor Flucht und Migration, 030/ 2758079 -16, desiree.weber@unicef.de

Medienkontakt:

Ninja Charbonneau, Pressesprecherin, 0221/ 93650-298, presse@unicef.de