Pressemitteilung

Jeder Sechste hält Ohrfeigen in der Erziehung für angebracht

Köln/Berlin/Ulm

Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November

Neue repräsentative Studie zu Einstellungen zu Körperstrafen und elterlichem Erziehungsverhalten in Deutschland

Vor 20 Jahren, am 8. November 2000, trat in Deutschland das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung in Kraft. Dieser Schritt hat dazu beigetragen, die Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung zu verändern und körperliche und psychische Gewalt gegen Kinder zurückzudrängen. Doch trotz dieser positiven Entwicklung sehen viele Menschen in Deutschland körperliche Bestrafung weiter als angebracht an.

So ist jeder Zweite noch immer der Auffassung, dass ein Klaps auf den Hintern noch keinem Kind geschadet habe. Jeder Sechste hält es sogar für angebracht, ein Kind zu ohrfeigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Studie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderschutzbund.

Gewalt gegen Kinder: Mädchen umarmt großen Kuschelhasen

Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung.

© UNICEF/UN0366709/Knecht

Gemeinsam fordern der Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeut Prof. Dr. Jörg M. Fegert, UNICEF Deutschland und der Deutsche Kinderschutzbund, das Bewusstsein für alltägliche Gewalt gegen Kinder zu schärfen und das Recht auf gewaltfreie Erziehung auf allen Ebenen der Gesellschaft zu stärken und umzusetzen. Insbesondere das Ausmaß und die negativen Folgen psychischer Gewalt gegen Kinder werden bis heute weitgehend unterschätzt.

Seit der Jahrtausendwende ist der Anteil der Menschen, die Gewalt anwenden bzw. als angebracht ansehen, insgesamt gesunken. Gaben in einer Befragung aus dem Jahr 2005 noch rund drei Viertel der Befragten an, einen „Klaps auf den Hintern“ als Erziehungsmethode verwendet zu haben, hielten im Jahr 2016 nur noch 44,7 Prozent und im Jahr 2020 nur noch 42,7 Prozent diese Strafe für angebracht.

Gaben im Jahr 2005 noch 53,7 Prozent der Befragten an, schon einmal eine „leichte Ohrfeige“ als Erziehungsmethode eingesetzt zu haben, hielten dies im Jahr 2016 nur noch 17 Prozent und im Jahr 2020 17,6 Prozent für angebracht. In den Jahren von 2016 bis 2020 stagnierten die Zahlen somit. Die Akzeptanz von körperlicher Bestrafung hat damit ein Plateau erreicht. Insbesondere leichtere Körperstrafen bleiben bei einem erschreckenden Teil der deutschen Bevölkerung weiter verbreitet.

Weitere Ergebnisse der Studie

  • Die Zustimmung zu Körperstrafen bei Kindern ist bei Männern größer als bei Frauen. So stimmen Männer dem Klaps auf den Hintern mit 57,8 Prozent häufiger zu als Frauen mit 47,1 Prozent.
  • Je älter die Befragten sind, desto seltener lehnen sie Körperstrafen ab. So lehnen 55,4 Prozent der Befragten unter 31 Jahren den Klaps auf den Hintern ab, verglichen mit 34,7 Prozent der Befragten über 60 Jahren.
  • Wer Gewalt erfahren hat, akzeptiert sie eher in der Erziehung. Teilnehmende, die selbst als Kind Körperstrafen und emotionale Gewalt erlebt haben, stimmen Körperstrafen in der Erziehung eher zu als Menschen, die ohne Gewalt groß geworden sind. So ist die Wahrscheinlichkeit, der Aussage „Ein Klaps auf den Hintern hat noch keinem Kind geschadet“ zuzustimmen, bei der Gruppe, die selbst Körperstrafen in der Kindheit erlebt hat, fast 16-mal so hoch wie bei Menschen, die keine Körperstrafen erlebt haben. Haben sie emotionale Gewalt erfahren, ist die Wahrscheinlichkeit doppelt so hoch.

„Die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung hat wesentlich dazu beigetragen, einen neuen Tiefstand bei der Akzeptanz körperlicher Strafen zu erreichen“, sagt Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm. „Doch darauf dürfen wir uns nicht ausruhen. Denn noch immer verharmlosen zu viele Menschen körperliche Übergriffe wie Ohrfeigen. Auch psychische Gewalt, die häufigste Form der Misshandlung, wird viel zu häufig tabuisiert. Unsere Gesellschaft muss akzeptieren, dass Gewalt viele Gesichter hat und Kindern immer schadet.“

„Gewalt gegen Kinder, ganz gleich in welcher Form, hinterlässt bei Kindern Spuren und untergräbt ihre Würde“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Gerade psychische Gewalt bleibt häufig im Verborgenen. Wir müssen das gesellschaftliche Schweigen endlich brechen. Mit unserer Kampagne #NiemalsGewalt möchten wir einen Beitrag zu Prävention und Sensibilisierung leisten.“

„20 Jahre nach der Gesetzesänderung bleiben Herausforderungen“, sagt Ekin Deligöz, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes. „Denn das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung geht weit über den Verzicht auf körperliche Bestrafungen hinaus. Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Haltung. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist ein längst überfälliger Schritt, um die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu stärken.“

Folgende drei Ansätze sind dringend notwendig, um Kinder nachhaltig vor Gewalt zu schützen:

Kinderrechte stärken: Durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würden Kinder als eigene Träger von Grundrechten gestärkt und die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz verbessert. So würden Kinderrechte in Gerichts- und Verwaltungsverfahren konsequenter berücksichtigt und Kinder müssten in Verfahren, die sie betreffen, angehört werden. Darüber hinaus muss die Grundlage für eine flächendeckend bessere Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden.

Über das Ausmaß und die Folgen jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder aufklären: Dass Gewalt niemals hingenommen werden darf, muss als Daueraufgabe unserer gesamten Gesellschaft etabliert werden. Insbesondere das Bewusstsein für psychische Gewalt und ihre gravierenden Folgen muss geschärft werden. Dazu sind nachhaltige Aufklärungskampagnen und gezielte Prävention notwendig.

Die Datenlage zu Gewalt gegen Kinder in der Erziehung verbessern: Eine systematische Datenerhebung ist das Fundament für wirksame Prävention und Intervention. Nur so kann das tatsächliche Ausmaß der Gewalt erkannt werden und Handlungsdruck entstehen.

InfoHintergrund zur Studie

Im Auftrag von UNICEF Deutschland und dem Kinderschutzbund hat ein Forschungsteam der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm im Frühjahr 2020 2.500 repräsentativ ausgewählte Personen zu ihren Einstellungen zu Körperstrafen in der Erziehung befragt. Die aktuelle Studie baut auf bestehenden Arbeiten zur Akzeptanz von Körperstrafen auf und untersucht, wie sich Einstellungen seit Inkrafttreten des Rechts auf eine gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000 verändert haben.

Ansprechpartneri/Innen

Mitja Weilemann, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, 0731 500 61603, mitja.weilemann@uniklinik-ulm.de

Christine Kahmann, UNICEF Deutschland, 0221/93650-315, presse@unicef.de

Juliane Wlodarczak, Deutscher Kinderschutzbund, 030/214 809-20, presse@dksb.de

Service für Redaktionen

»Download: Zusammenfassung der Studie

» Download: Statement von Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland

» Download: Kostenfreies Bildmaterial für die Berichterstattung