Gut zu wissen

Safe & Sound: Vorrang für das Kindeswohl


von Autor Lena Dietz

Effektiver Schutz von Flüchtlingskindern

Flüchtlingskinder effektiv zu schützen und ihre Rechte zu wahren stellt die europäischen Staaten vor eine große Herausforderung.

UNICEF und UNHCR haben deshalb den Leitfaden „Safe & Sound“ entwickelt, der konkrete Maßnahmen vorschlägt, damit Behörden, öffentliche und private Einrichtungen im Umgang mit unbegleiteten Kindern von der Ankunft des Kindes bis zu einer dauerhaften Lösung stets im Sinne des Kindeswohls handeln.

Leitfaden Safe&Sound von UNHCR und UNICEF
© UNHCR/UNICEF

Von der Ankunft bis zum Aufenthalt

Der heute auf Deutsch erschienene Leitfaden gliedert die notwendigen Maßnahmen in einzelne Schritte, von der Ankunft über die Registrierung, die Weiterleitung an die Jugendbehörden, das Asylverfahren bis zur endgültigen Entscheidung über den weiteren Aufenthalt.

UNHCR/UNICEF: Leitfaden Safe&Sound - Jugendliche vor Weltkarte
Bild 1 von 4 © Minor Ndako
UNHCR/UNICEF: Leitfaden Safe&Sound - Flüchtlingskinder in Hafen
Bild 2 von 4 © UNHCR/Caux
UNHCR/UNICEF: Leitfaden Safe&Sound - Zwei Jungs mit Koffern
Bild 3 von 4 © UNHCR/D’Amato
UNHCR/UNICEF: Leitfaden Safe&Sound - Gruppe junger Frauen
Bild 4 von 4 © UNHCR/Kotschy

Die Rechte von unbegleiteten Kindern sind sowohl auf internationaler Ebene, vorrangig durch die Kinderrechtskonvention, als auch auf nationaler Ebene in den jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsnormen verankert.

Zusätzlich enthält das europäische Rechtssystem, insbesondere das EU-Recht zahlreichte Bestimmungen im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems, in denen Standards zum Umgang mit diesen besonders verletzbaren und schutzbedürftigen Kindern festgelegt sind. Das Kindeswohl hat bei allen Regelungen besonderes Gewicht – im Zentrum steht immer das "best interest of the child".

Im Interesse des Kindes: Beteiligung, Unterstützung und Transparenz

Bei jedem Verfahrensschritt ist es daher wichtig zu erkennen was im besten Interesse des einzelnen Kindes ist. Je weitreichender die Entscheidungen sind, die für das Kind getroffen werden, desto formalisierter sollte das Verfahren zur Bestimmung des Kindeswohls sein.

UNICEF und UNHCR sprechen sich dafür aus, dass verantwortliche Behörden und Träger alle relevanten Informationen über das Kind einbeziehen, um sorgfältige und ausgewogene Entscheidungen treffen zu können. Wichtig ist dabei die Unterstützung durch einen unabhängigen Vertreter, aber auch die Möglichkeit des Kindes, seine Interessen und Ansichten zu äußern.

Entscheidend ist weiterhin, dass die getroffene Entscheidung nachvollziehbar und transparent ist. Insbesondere im Asylverfahren mit seiner weitreichenden Bedeutung für die Zukunft des Kindes ist es wichtig, kinderspezifische Aspekte zu beachten und die Kriterien für die Gewährung internationalen Schutzes kindgemäß zu interpretieren. Gleiches gilt bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen.

Good Practice und Denkanstöße

UNICEF und UNHCR begrüßen die Bemühungen vieler europäischer Staaten, das Prinzip des Vorrangs des Kindeswohls zu berücksichtigen und Verfahrensstandards einzuführen. In dem Leitfaden werden daher auch schon bestehende Verfahren aus verschiedenen europäischen Staaten vorgestellt, die zeigen, dass eine Umsetzung machbar ist. Auch gute Beispiele aus Deutschland sind dabei.

Diese Beispiele sollen gleichfalls Denkanstöße sein, wie die Praxis noch positiver gestaltet werden kann, um den Vorrang des Kindeswohls im Verwaltungshandeln dauerhaft zu verankern.

Lena Dietz
Autor*in Lena Dietz

Lena Dietz berichtet aus der Kinderrechtsarbeit von UNICEF − vom Termin mit Abgeordneten bis zum Treffen mit internationalen Experten.