So können Sie UNICEF bedenken
Als Erbe
Sie können UNICEF in Ihrem Testament als Erben oder Miterben einsetzen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Angehörigen oder nahestehenden Menschen berücksichtigen möchten.
In diesem Fall übernimmt UNICEF alle Rechte und Pflichten und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne erfüllt wird.
Wir sichten und lösen den Nachlass nach Ihren Wünschen auf, kündigen Verträge und Versicherungen, veräußern Wertgegenstände, Wertpapiere und Immobilien. Außerdem kümmern wir uns um die Grabpflege, wenn Sie das in Ihrem Testament festgelegt haben.
Damit bei der Abwicklung alles seine Richtigkeit hat, werden wir durch einen erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht unterstützt. Er setzt sich mit dem Nachlassgericht, weiteren Erben und Vermächtnisnehmern sowie ggf. einem von Ihnen eingesetzten Testamentsvollstrecker in Verbindung.
» Alleinstehend UNICEF als Alleinerbe (PDF)
» Alleinstehend UNICEF als Miterbe (PDF)
» Ehepaar UNICEF als Schlusserbe (PDF)
Mit einem Vermächtnis
Möchten Sie UNICEF mit einem bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken, ist das Vermächtnis eine gute Möglichkeit. So können Sie UNICEF zum Beispiel Geldvermögen, Wertpapiere oder eine Immobilie vermachen. Zur Erfüllung eines Vermächtnisses wenden wir uns an Ihre Erben oder einen eingesetzten Testamentsvollstrecker.
» Alleinstehend Vermächtnis für UNICEF (PDF)
» Ehepaar Vermächtnis für UNICEF (PDF)
Weitere Möglichkeiten
Sie können verfügen, dass UNICEF nach Ihrem Tod die vereinbarte Leistung einer Versicherung oder Geldvermögen bei einer Bank erhalten soll. Dies können Sie zu Lebzeiten über einen sogenannten Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall regeln.
Beispiele: Sie können einen Bezugsberechtigten in einer Lebens- oder Rentenversicherung einsetzen. Oder Sie vereinbaren mit Ihrer Bank, ein Kontoguthaben oder Wertpapierdepot an einen Begünstigten, in diesem Falle UNICEF, zu übertragen.
Da Versicherungen unterschiedliche Vertragsbedingungen haben, empfehlen wir, dass Sie Ihr Anliegen mit Ihrem Kundenberater besprechen.
Folgende Angaben benötigen Sie für Ihre Versicherungspolice:
UNICEF Stiftung
Höninger Weg 104
50969 Köln
Ordnungsnummer: 96/07
Commerzbank AG
IBAN: DE42 3708 0040 0886 9960 00
BIC: DRESDEFF370
Stifterin oder Stifter werden
Daneben können Sie mit einer Zustiftung das Vermögen der UNICEF Stiftung stärken oder eine eigene Treuhandstiftung errichten. Die Erträge kommen dauerhaft unserer Arbeit für Kinder zugute.
Sprechen Sie uns an
Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Christina Wiesen und Ulrike MaasAnsprechpartnerinnen Testamentsspenden
Unser neuer Ratgeber zu Testamentsspenden
Alle Informationen zur Testamentsspende haben wir für Sie in unserem kostenlosen Ratgeber (DIN A4, 24 Seiten) inkl. Mustertestament, Checklisten, Beispielen und hilfreichen Adressen zusammengefasst. Blättern Sie durch einen Auszug des Ratgebers.
Jede Kindheit hat ihre Geschichte. Sorgen Sie dafür, dass sie gut ausgeht. Schreiben Sie Zukunft – mit Ihrem Testament.
* Die Hinweise und Angaben zum deutschen Erbrecht auf dieser Webseite, im Rahmen unserer Info-Veranstaltungen sowie in unserem Ratgeber sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.