Häufig gestellte Fragen zum Testament.

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsspende

Wie kann ich sicherstellen, dass UNICEF von meinem letzten Willen erfährt?

Wenn Ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, wird es eröffnet, sobald das Nachlassgericht über das Standesamt von Ihrem Tod erfährt. Das Nachlassgericht informiert alle, die Sie im Testament bedenken – auch UNICEF.

Wenn Sie Ihr Testament zuhause aufbewahren wollen, beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod das Nachlassgericht zu verständigen. Grundsätzlich ist jeder, der ein Testament findet, verpflichtet, es beim Nachlassgericht abzugeben.

Um was kümmert sich UNICEF als Erbe?

Ist UNICEF Erbe, kümmern wir uns um alles Nötige – die Auflösung Ihres Haushalts und Ihrer Konten, die Kündigung von Verträgen und Versicherungen, die Veräußerung von Wertpapieren und Immobilien sowie die Erfüllung von Vermächtnissen.

Kann ich UNICEF auch Immobilien oder Wertgegenstände vererben?

Ja, das ist möglich. Wir sorgen dafür, dass eine Immobilie zunächst von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet wird. In der Regel erfolgt dann ein Verkauf zum besten Angebot. Auch Kunstgegenstände und Antiquitäten können Sie an UNICEF vererben. Hierbei empfehlen wir Ihnen, dass wir zu Lebzeiten gemeinsam besprechen, wie wir damit verfahren sollen.

Kann ich Wünsche bzgl. der Verwendung meines Nachlasses äußern?

Wenn Sie über eine Zweckbindung nachdenken und etwa ein bestimmtes Land oder Themengebiet unterstützen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Dann versuchen wir, gemeinsam sicherzustellen, dass Ihr konkreter Wunsch erfüllt wird. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo akut Hilfe gebraucht wird.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein letzter Wille umgesetzt wird?

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird, können Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Das sollte eine Person sein, der Sie uneingeschränkt vertrauen, zum Beispiel ein Rechtsanwalt. Seine Aufgabe ist es, den Nachlass in Ihrem Sinne abzuwickeln. Wenn Sie UNICEF in Ihrem Testament bedenken und Testamentsvollstreckung wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Sprechen Sie uns an

Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Christina Wiesen und Ulrike Maas (UNICEF/UN0798866/Sachse-Grimm)

Christina Wiesen und Ulrike MaasAnsprechpartnerinnen Testamentsspenden

0221/93 650-252testament@unicef.de

Unser neuer Ratgeber zu Testamentsspenden

Alle Informationen zur Testamentsspende haben wir für Sie in unserem kostenlosen Ratgeber (DIN A4, 24 Seiten) inkl. Mustertestament, Checklisten, Beispielen und hilfreichen Adressen zusammengefasst. Blättern Sie durch einen Auszug des Ratgebers.

Jede Kindheit hat ihre Geschichte. Sorgen Sie dafür, dass sie gut ausgeht. Schreiben Sie Zukunft – mit Ihrem Testament.

Weitere Infos zur Testamentsspende
Testamentsspende
Hier informieren wir Sie umfassend zum Thema Testamentsspende. Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen zu Testamenten im Allgemeinen und Testamentsspenden im Besonderen.
Wege, UNICEF zu bedenken
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie sich über Ihr eigenes Leben hinaus für Kinder engagieren können.
Unser Service für Sie
Wir informieren mit unserem Ratgeber zur Testamentsspende, bei Vorträgen sowie in persönlichen Gesprächen.

* Die Hinweise und Angaben zum deutschen Erbrecht auf dieser Webseite, im Rahmen unserer Info-Veranstaltungen sowie in unserem Ratgeber sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.