Stifter werden
Warum kann UNICEF der richtige Partner an Ihrer Seite sein?
Was sind Ihre Beweggründe? Welche Ideen haben Sie, was ist Ihnen wichtig? Es liegt uns sehr am Herzen in einem persönlichen Gespräch zu erfahren, warum Sie den Gedanken des Stiftens verfolgen. Nur so können wir Sie bestmöglich beraten, welche Möglichkeiten es bei und mit uns gibt, und welches der weltweiten UNICEF-Projekte zu Ihrer stifterischen Vision passt.
Sie entscheiden. Das ist uns wichtig. Wir beraten Sie, damit Sie für sich die beste Wahl treffen können. Sollten Sie sich für das Modell einer Treuhandstiftung für UNICEF entscheiden, begleiten wir Sie gemeinsam mit unserem erfahrenen Kooperationspartner, dem Haus des Stiftens in München bei der Errichtung ihrer eigenen Treuhandstiftung.
Was unterscheidet Stiften von Spenden?
Mit einer Stiftung wird eine Vermögensmasse auf Dauer einem bestimmten, insbesondere gemeinnützigen Zweck gewidmet. Die Stiftungszwecke werden aus den Erträgen erfüllt, die das Stiftungsvermögen erbringt. Eine Spende hingegen muss zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben werden.
Welche Möglichkeiten bietet UNICEF mir an?
Grundsätzlich haben Sie bei uns die Möglichkeit des Zustiftens an die UNICEF Stiftung oder in Zusammenarbeit mit dem Haus des Stiftens die Gründung einer Treuhandstiftung, z.B. zugunsten eines UNICEF-Projektes Ihrer Wahl.
Was ist eine Treuhandstiftung?
Sie wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) errichtet. Sie als Stifter übertragen das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist aber ein eigenes Steuersubjekt, d.h. das Finanzamt prüft die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben.
Was ist eine Zustiftung?
Eine Zustiftung ist eine Spende in das Vermögen einer bestehenden Stiftung und damit ebenfalls eine Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung. Eine Zustiftung stärkt das Grundstockvermögen der geförderten Stiftung, die dank höherer Erträge ihren Stiftungszweck nachhaltiger verfolgen kann. Auch per Testament kann eine Zustiftung angeordnet werden.
Mit Ihrer Zustiftung in die UNICEF Stiftung sichern Sie für Generationen von Kindern verlässliche Hilfe. Aus den Erträgen des Stiftungskapitals werden Jahr für Jahr UNICEF-Projekte gefördert – dort wie die Hilfe am dringendsten benötigt wird.
Gibt es beim Stiften steuerliche Vorteile?
Zuwendungen an die gemeinnützige UNICEF Stiftung können insgesamt bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig. Zusätzlich können Sie Zuwendungen in den Vermögensstock der UNICEF Stiftung im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuerlich geltend machen.
Eine Stifterin stellt sich vor
Die erfolgreiche Dressurreiterin Ann Kathrin Linsenhoff ist UNICEF sehr verbunden. Es war und ist ihr ein sehr persönliches Anliegen, sich für benachteiligte Kinder weltweit einzusetzen und so entschied sie sich 2002 ihre eigene Stiftung für UNICEF zu gründen. Seitdem setzt sie sich mit unermüdlichem Einsatz und voller Herzblut dafür ein, möglichst viele Menschen dazu zu motivieren, gemeinsam mit UNICEF zu helfen. Bisher konnte Frau Linsenhoff mit ihrer Stiftung bereits 4 Millionen Euro für Kinder in Not sammeln.
Erfahren Sie mehr über Frau Linsenhoffs Engagement für UNICEF und was sie in Südsudan für UNICEF möglich macht.
Sie möchten mehr wissen?
Hier finden Sie die Broschüre "Zukunft stiften für Kinder" zum Durchklicken und Runterladen: