UNICEF zum EU-Gipfel zu Flüchtlingen
Anlässlich des EU-Türkei-Gipfels erinnert UNICEF die zuständigen Behörden in Europa, auf dem Balkan und in der Türkei daran, dass bei der Umsetzung der Beschlüsse das Grundprinzip gelten muss, menschliches Leid zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Versorgung und den Schutz von Flüchtlings- und Migrantenkindern.
Während die Details der genauen Umsetzung der Beschlüsse noch unklar sind, erinnert UNICEF die Staaten an die folgenden Verpflichtungen:
- Das Kinderrecht auf internationalen Schutz muss garantiert werden.
- Kinder dürfen nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden, wenn ihnen dort Inhaftierung, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Ausbeutung, oder vergleichbare Risiken drohen.
- Es muss sichere und legale Kanäle für Kinder geben, um Kriegssituationen zu entfliehen – zum Beispiel durch Familienzusammenführung und andere entsprechende Maßnahmen. Dies verhindert, dass (insbesondere unbegleitete) Kinder auf kriminelle Schlepper angewiesen sind.
Die aktuelle angespannte Situation für Kinder an der Grenze zwischen Griechenland und Mazedonien ist unakzeptabel, insbesondere in Idomeni.
Die betroffenen Kinder haben bereits so viel Furchtbares erlebt – Krieg, Zerstörung, eine lebensgefährliche Überfahrt. Es ist ein weiterer Schlag für die Psyche dieser Kinder, dass sie nun ungeschützt unter freiem Himmel schlafen müssen, ohne Zugang zu grundlegender Infrastruktur, ohne Klarheit wie es weiter geht. Gestrandete Kinder sind Schleppern und Menschenhändlern hilflos ausgeliefert. Ihre Rechte müssen daher bevorzugt gewährleistet werden.