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Kindergrundsicherung: Eine Chance für alle Kinder in Deutschland

Positionspapier von UNICEF Deutschland zur geplanten Einführung einer Kindergrundsicherung

Köln

Trotz vieler Anstrengungen von Bund und Ländern galten 2021 über 16 Prozent der unter 18-Jährigen in Deutschland als armutsgefährdet. Die derzeitige Wirtschafts- und Energiekrise droht dieses Problem noch zu verschärfen. Die steigende Inflation führt zu starken Belastungen der Privathaushalte, insbesondere bei Familien, denen ohnehin wenig Geld zur Verfügung steht. UNICEF Deutschland befürchtet, dass eine wachsende Zahl von Familien sich Ausgaben, die direkt das Wohlbefinden von Kinder betreffen, nicht mehr leisten können. Dazu gehört auch die Teilhabe von Kindern an Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten.

In einem aktuellen Positionspapier zu der im Koalitionsvertrag festgelegten Einführung einer Kindergrundsicherung begrüßt UNICEF Deutschland das Vorhaben der Bundesregierung, das Wohlbefinden von Kindern zu stärken und die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.

„Während heute in erster Lesung im Bundestag über die Einführung eines neuen Bürgergelds beraten wird, warten die knapp 14 Millionen Kinder in Deutschland noch auf eine seit langem angekündigte Reform der familienpolitischen Leistungen. Die geplante Grundsicherung ist eine Chance, allen Kindern in Deutschland materielle Sicherheit in krisenhaften Zeiten zu geben“, so Dr. Sebastian Sedlmayr, Abteilungsleiter Advocacy und Politik bei UNICEF Deutschland. „Der aktuelle Zeitplan sieht vor, Ende 2023 zu einem Ergebnis zu kommen. Bis dahin sollten die spezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Altersgruppen ermittelt werden und als Grundlage der Berechnung der Grundsicherung dienen.“

Laut UNICEF Deutschland kann eine Kindergrundsicherung dazu beitragen, bestehende Herausforderungen wie die Einkommensarmut von Kindern, den bürokratischen Zugang zu einer Vielzahl bestehender Einzelleistungen, die Berechnung des kindlichen Existenzminimums sowie den durch die Einkommensarmut eingeschränkten Zugang von Kindern zu Bildung und Freizeitaktivitäten zu lösen.

Eine richtig ausgestaltete Kindergrundsicherung könnte aus Sicht der Kinderrechtsorganisation somit einen zentralen Beitrag zur Sicherung und Förderung des kindlichen Wohlbefindens leisten. Dafür sollte sie finanzielle Leistungen mit Infrastrukturleistungen verknüpfen, die sich an den Bedarfen von Kindern orientieren (z. B. im Bereich der Bildung, Sport, Freizeit, o.ä.), und Zugänge für alle Kinder möglich machen.

In dem vorliegenden Positionspapier gibt UNICEF Deutschland konkrete Empfehlungen, was bei der Konzeption der Kindergrundsicherung beachtet werden sollte und welche weiteren Maßnahmen darüber hinaus zur Bekämpfung von Kinderarmut erforderlich sind. Notwendig sind dazu unter anderem:

  • Für die Berechnung des kindlichen Existenzminimums sowie der kindlichen Bedarfe sollte die Bundesregierung eine neue Grundlage schaffen. Die methodische Umsetzung muss unter der direkten Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen stattfinden.
  • Damit gezielt benachteiligte Kinder erreicht werden können, muss Deutschland eine aktuelle, transparente und international vergleichbare Datenlage zum kindlichen Wohlbefinden schaffen.
  • Kinder müssen als Träger*innen eigener Rechte anerkannt werden. Deshalb fordert UNICEF Deutschland gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen, die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Kinderrechte wie geplant im Grundgesetz zu verankern.

Service für die Redaktionen

» Das Positionspapier von UNICEF Deutschland finden Sie auf dieser Seite.

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