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Hintergrundinformationen zur Berichterstattung über Kinderarbeit in Indien im „Spiegel“

Köln

Im aktuellen „Spiegel“ wird UNICEF im Zusammenhang mit Reports zu Kinderarbeit in indischen Granitsteinbrüchen genannt. Um was für Reports handelt es sich?

In den Jahren 2017 und 2018 hat die indische nationale Kommission zum Schutz der Rechte der Kinder (NCPCR) zwei Feldstudien in ausgewählten Granitsteinbrüchen in den Bundesstaaten Andhra Pradesh, Telengana, Karnataka und Tamil Nadu durchgeführt – vier von insgesamt 36 indischen Bundesstaaten und Unionsterritorien. UNICEF Indien berät die NCPCR und bei einigen Besuchen waren UNICEF-Mitarbeiter anwesend.

Die beiden Feldstudien sind als lokal begrenzt gekennzeichnet. Sie dürfen nicht dahingehend interpretiert werden, dass sie mehr als angekündigte Besuche in einigen Unternehmen waren. Sie decken explizit nicht die gesamte Steinproduktion in Indien ab.

Zu welchem Ergebnis kommen die Berichte?

In den besuchten, hochgradig industrialisierten Unternehmen wurden laut der Reports bei den angekündigten Besuchen der Behörden in 2017 und 2018 keine Kinder angetroffen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Kinder, auch wenn sie nicht direkt dort arbeiten, dennoch damit in Zusammenhang stehende Arbeiten verrichten, die zu Hause oder im Umfeld der Steinbrüche stattfinden.

Die beiden Berichte kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der hochgradig mechanisierten und industrialisierten Arbeit in den untersuchten Unternehmen der Granitindustrie „kein Raum für Kinderarbeit“ sei. Diese Formulierung ist unglücklich, da sie den falschen Schluss zulässt, es gäbe keine Kinderarbeit in der Steinproduktion in Indien.

Die Berichte halten allerdings ausdrücklich fest, dass – auch wenn bei den Besuchen keine arbeitenden Kinder angetroffen wurden – beispielsweise Kinder im Umfeld nicht regelmäßig zur Schule gehen. Die Reports mahnen dringend Maßnahmen von den lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft, den Dorfgemeinschaften und Hilfsorganisationen an, um die Lage der betroffenen Kinder im Umfeld der Granitindustrie zu verbessern. UNICEF Indien weist darauf hin, dass Kinderarbeit häufig auch im Umfeld industrieller Tätigkeiten stattfindet – zum Beispiel, wenn Kinder Abfälle sammeln oder wenn sie Angehörige, die in den Steinbrüchen arbeiten, versorgen.

Handelt es sich um UNICEF-Reports?

Bei den beiden Feldstudien in Indien handelt es sich um Studien der nationalen Behörden, die die Federführung und Verantwortung für die Studien hatten. UNICEF Indien berät die NCPCR und bei einigen Besuchen waren Mitarbeiter anwesend. Die Feldstudien beschreiben das Ergebnis der Besuche in einigen Unternehmen. Sie sind keine repräsentative Studie für die gesamte Industrie. Die Abbildung des UNICEF-Logos auf dem Titel erzeugt einen falschen Eindruck der Verantwortlichkeiten für die Reports.

Auf Messen in Deutschland und von Unternehmen wurde mit diesen Studien geworben. Was sagt UNICEF dazu?

Uns ist nicht bekannt, dass UNICEF an solchen Vorstellungen beteiligt war. Die Reports basieren auf von der NCPCR durchgeführten, angekündigten Feldbesuchen in vier Regionen. Sie sind lokal begrenzt und sind keine umfassende Analyse zu Kinderarbeit in der Granitindustrie in Indien. Ein deutscher Steinimporteur, der die Berichte auf seiner Website unter der irreführenden Überschrift „Keine Kinderarbeit in den Steinbrüchen in Indien“ veröffentlicht hatte, hat diese auf unseren Hinweis hin umgehend entfernt.

Empfiehlt UNICEF Siegel bei Natursteinen oder anderen Produkten?

UNICEF vergibt keine Siegel und spricht auch keine Empfehlungen für einzelne Siegel aus. Wir setzen uns dafür ein, dass Unternehmen ihre Lieferketten überprüfen und dabei auch das Umfeld ihrer Partner mit Blick auf Kinderarbeit sowie soziale und ökologische Standards in den Blick nehmen. In den Reports der NCPCR wird das Siegel IGEP lediglich als ein Beispiel und nicht als Empfehlung genannt.

Auf der Domotex-Messe im Januar 2019 wurden angeblich weitere Studien von NCPCR und UNICEF zu Kinderarbeit in der Teppichproduktion in Indien veröffentlicht. Was hat es damit auf sich?

UNICEF war auf der Domotex nicht anwesend. UNICEF Indien hat gegenüber der NCPCR seine große Besorgnis über falsche oder irrtümliche Aussagen in diesem Zusammenhang ausgedrückt.

UNICEF Indien hat weder an den genannten Feldstudien zur Teppichproduktion teilgenommen noch technische Unterstützung bei diesen Untersuchungen der NCPCR geleistet, ist nicht verantwortlich für darin getroffene Aussagen und hat nicht bei deren Entwicklung mitgearbeitet.

Die nationalen Behörden wurden ausdrücklich dazu aufgefordert, unzutreffende Verweise auf UNICEF von den Reports, die bislang nur als Entwürfe existieren, zu entfernen.

Waren UNICEF Mitarbeiter bei den Untersuchungen beteiligt?

Einzelne Mitarbeiter von UNICEF Indien waren lediglich auf Bitten der indischen Behörden bei Treffen im Vorfeld anwesend und haben logistisch unterstützt.

UNICEF legt in seinem Einsatz für die Rechte der Kinder größten Wert auf Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit von Fakten und Aussagen. Deshalb gelten für die Nutzung des Namens UNICEF in Zusammenhang mit Partnern wie Unternehmen, Unternehmens-verbänden, Produkten oder Dienstleistungen strikte Regeln. Das UNICEF-Logo hätte auf den Reports nicht erscheinen dürfen.

Was sagt UNICEF grundsätzlich zum Thema Kinderarbeit – und was tut die Organisation dagegen?

Als global tätige Kinderrechtsorganisation tritt UNICEF entschieden gegen jegliche Form ausbeuterischer Kinderarbeit ein. Denn sie beraubt Kinder ihrer elementaren Rechte und Chancen – beispielsweise des Rechts, gesund aufzuwachsen und zur Schule zu gehen. Trotz Fortschritten müssen bis heute allein in Indien noch immer über zehn Millionen Kinder zwischen fünf und 14 Jahren arbeiten – häufig im informellen Sektor. Die anhaltende Armut in vielen Landesteilen und Bevölkerungsgruppen, eine rasante Verstädterung sowie die starke Binnenmigration erhöhen die Gefahr. Kinderarbeit ist im Kern ein Armutsproblem, und so vielfältig ihre Ursachen sind, so komplex ist ihre Bekämpfung.

Kinderarbeit lässt sich in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht einfach durch Verbote verhindern, sondern ihre Bekämpfung erfordert ein umfassendes Vorgehen. Als UN-Organisation hat UNICEF die Aufgabe, gemeinsam mit Regierungen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Partnern nachhaltige Wege zur Bekämpfung von Kinderrechtsverletzungen zu finden. UNICEF setzt sich beispielsweise für Gesetze ein, die Kinder besser schützen – und für eine konsequente Umsetzung dieser Gesetze sowie den Wandel von Traditionen und Verhaltensweisen. In Indien unterstützt UNICEF weiterhin gezielte Programme für Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit für Kinder und ihre Familien.