Pressemitteilung

Aktionsbündnis Kinderrechte zur Debatte im Bundestag über Kinderrechte

Köln/Berlin

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt, dass der Bundestag sich am heutigen Freitag mit der Stärkung von Kinderrechten in Deutschland befasst. Um Kindern in Deutschland nachhaltig zu mehr Anerkennung, Schutz und Respekt zu verhelfen, sei die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz besonders gut geeignet, so die Aktionspartner Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind.

Mit der Aufnahme ins Grundgesetz würde der Vorrang des Kindeswohls in allen Kinder betreffenden Belangen festgeschrieben. Das öffentliche Bewusstsein für mehr Achtsamkeit und bessere Lebensbedingungen für Kinder würde zunehmen.

Das Aktionsbündnis weist darauf hin, dass die Bundesregierung sich im Koalitionsvertrag von 2009 die Stärkung von Kinderrechten zum Ziel gesetzt hatte. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention im Juli 2010 sei ein wichtiger Schritt zu einer vollständigen Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland gewesen.

Dennoch blieben gravierende Lücken sowohl in der Gesetzgebung als auch in der strukturellen Förderung von Kinderrechten bestehen. Dazu zählen dringend notwendige Änderungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht, damit Flüchtlingskinder nicht länger diskriminiert werden. Ferner die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz, zur Absicherung der international verbrieften Kinderrechte im deutschen Rechtssystem. Darüber hinaus fordert das Aktionsbündnis, durch die Ernennung eines Bundesbeauftragten für Kinderrechte diese stärker auf Regierungsebene zu verankern.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte besteht aus Deutschem Kinderhilfswerk, Deutschem Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland. Es wird unterstützt von der Deutschen Liga für das Kind.

Mehr Informationen unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

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