Auswahl und Ernennung von Organmitgliedern und Geschäftsführung
Der Verein Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vereint Persönlichkeiten aus allen Lebensbereichen, die geeignet sind, UNICEF in der Öffentlichkeit zu vertreten, Wege zu ebnen und Kontakte herzustellen und sich insbesondere für die Rechte und den Schutz der Kinder einzusetzen.
Die Aufgabe setzt entsprechende Erfahrung und Kompetenz voraus. Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Prüfungsausschuss
c) der Vorstand
d) der Beirat der Arbeitsgruppen.
Der Verein Deutsches Komitee für UNICEF e.V. besteht aus bis zu 60 von der Mitgliederversammlung gewählten nicht bestellten Mitgliedern, die nicht Arbeitsgruppen-Leitungen angehören, und aus bestellten Mitgliedern.
Nicht bestellte Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt; zweimalige Wiederwahl ist möglich. Zur Auswahl geeigneter Kandidaten bestellt die Mitgliederversammlung einen Wahlausschuss, der sich aus drei Mitgliedern des Komitees, einem Vertreter des Vorstands und einem Vertreter des Beirats zusammensetzt. Die jeweiligen Gremien wählen bwz. entsenden dafür ihre Vertreter aus ihrer Mitte.
Jedes Komiteemitglied sowie der Beirat können dem Wahlausschuss Personen für das Vorschlagsverfahren benennen. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob eine benannte Person der Mitgliederversammlung zur Wiederwahl bzw. zur Aufnahme vorgeschlagen wird. Darüber hinaus kann jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung weitere Personen zur Wahl vorschlagen. Zusammensetzung, Arbeitsweise und das Wahlverfahren sind in einer gesonderten Wahlordnung für die Mitgliederversammlung geregelt. Mitglieder können aus dem Verein durch eine an den Vorstand zu richtende schriftliche Mitteilung austreten. Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder aus wichtigem Grund mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausschließen.
Bestellte Mitglieder sind:
- die Mitglieder des Beirats der Arbeitsgruppen
- fünf weitere Leiter/innen von Arbeitsgruppen
- je ein/e Vertreter/in der Fraktionen des Deutschen Bundestages.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags bestellen ihre Mitglieder für die Dauer der Legislaturperiode. Ihre Mitgliedschaft erlischt durch Zeitlablauf oder durch schriftliche Erklärung der jeweiligen Bundestagsfraktion.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Personen, unter ihnen mindestens eine Person mit Kompetenz in ökonomischen Fragen und eine weitere Person mit einer für den Verein relevanten fachspezifischen Kompetenz. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Prüfungsausschusses für jeweils vier Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus wenigsten 7 und höchstens 11 Mitgliedern. Der/die Sprecher/in und der/die stellvertretende Sprecher/in des Beirats der Arbeitsgruppen sind geborene Mitglieder des Vorstands. Die Kompetenzen der Vorstandsmitglieder sollen das Wissen und die Fähigkeiten widerspiegeln, die notwendig sind, die Ziele der Organisation zu erreichen und ihre strategische Richtung zu bestimmen.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt und abberufen. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzenden, zwei Stellvertreter/innen und die Schatzmeisterin/den Schatzmeister. Die Amtsdauer jedes Vorstandsmitglieds beträgt vier Jahre; einmalige Wiederwahl ist möglich.
Arbeitsgruppen
Der Beirat der Arbeitsgruppen besteht aus fünf Mitgliedern, die für vier Jahre von den Arbeitsgruppen während der Arbeitsgruppentagung gewählt werden; einmalige Wiederwahl ist möglich. Wählbar sind alle Arbeitsgruppenleiter/innen, die wenigstens zwei Jahre in dieser Funktion gearbeitet haben. Die Mitgliedschaft endet nach Ablauf der Amtszeit oder auch mit dem Ausscheiden aus der Arbeitsgruppenleitung. Die fünf Beiratsvertreter sind zugleich bestellte Mitglieder des Vereins/der Mitgliederversammlung. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in und eine/n stellvertretende/n Sprecher/in. Diese beiden Personen sind zugleich geborene Mitglieder des Vorstands.
Zusätzlich zum Beirat wählen die Arbeitsgruppen bei ihrer Tagung fünf weitere Leiter/innen von Arbeitsgruppen zu Vereinsmitgliedern, ohne Mitglied des Beirats zu sein. Sie werden jeweils für vier Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Mitgliedschaft im Verein endet auch mit dem Ausscheiden aus der Arbeitsgruppenleitung. Für die Wahl des Beirats und für die Wahl der weiteren fünf Arbeitsgruppenleitungen im Komitee hat sich die Arbeitsgruppentagung eine Wahlordnung gegeben, die auch das Nachrückverfahren regelt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt. Er bestellt einen oder mehrere Geschäftsführer/innen. Geschäftsführer/innen können zu besonderen Vertretern i.S.d. § 30 BGB ernannt werden.