UNICEF-Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Komitees für UNICEF e.V.. Sie besteht gemäß der Satzung in der zuletzt am 19.06.2023 geänderten Fassung aus bis zu 60 von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, die besondere Erfahrungen, Kompetenzen und Kontakte einbringen, um die Rechte und den Schutz der Kinder zu stärken.
Hinzu kommen folgende bestellte Mitglieder: acht Mitglieder des Integrierten Beirats der Engagiertem sowie vier weitere Vertreter der Arbeitsgruppen-Leitungen.
Aufgabe der Mitgliederversammlung ist es unter anderem, die Grundsätze der Arbeit des Deutschen Komitees zu bestimmen, den Geschäftsbericht entgegenzunehmen und den Jahresabschluss festzustellen, den Vorstand zu wählen, den Vorstand zu entlasten sowie Satzungsänderungen zu beschließen.
Eine komplette Mitgliederliste steht Ihnen hier als Download (PDF) zur Verfügung.