Gut zu wissen

Lieferkettengesetze und unternehmerische Verantwortung wirken gegen Kinderarbeit

Kinderarbeit in Lieferketten: Globale Trends & warum unternehmerische Sorgfaltspflichten dagegen wirken

Kinderarbeit in Kies- und Sandabbaustellen: Kind hält Steine in Händen

In Couffo, Benin, einer Region mit vielen Kies- und Sandabbaustellen, gehört Kinderarbeit zu den größten Problemen. Fast 36 Prozent der 5- bis 17-Jährigen arbeiten, viele davon unter gefährlichen Bedingungen. Das beeinträchtigt ihre Gesundheit, ihre Bildung und ihre Zukunft. Das Foto zeigt das Mädchen Honorine (13) mit zwei Handvoll Steinen in dem Kieswerk, in dem es arbeitet.

© UNICEF/UNI794992

Unternehmen, die in globalen Lieferketten operieren, haben aufgrund internationaler Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLPs) eine konkrete Verantwortung gegenüber Menschenrechten und Umwelt. Sie können einen zentralen Teil dazu beitragen, die Risiken der Verletzung von Kinderrechten, insbesondere für Kinderarbeit, systematisch zu erkennen und wirksam zu mindern.

Eine gezielte und an internationalen Standards orientierte Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten durch das Monitoring der menschenrechtlichen Risiken, ein sogenannter risikobasierter Ansatz, hilft Unternehmen dabei. Damit können sie systematisch prüfen, wo die größten Gefährdungen für Kinderrechte bestehen, welche Geschäftsbereiche, Preisdruckmechanismen oder Beschaffungspraktiken unbeabsichtigt Kinderarbeit fördern und wie präventiv gehandelt werden kann. So können Unternehmen zielgerichtete Maßnahmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten ergreifen und ihre globalen Lieferketten optimieren. Sorgfaltspflichten bedeuten, dass Unternehmen Risiken wie Kinderarbeit nicht nur erkennen, sondern ihnen aktiv vorbeugen, indem sie die Ursachen adressieren und Risiken entlang der Wertschöpfungskette mindern, um wirksame Abhilfe zu schaffen und künftig Missstände zu vermeiden.

Vier Kinder gehen auf einem roten Feldweg und tragen Kanister und eine Schüssel auf dem Kopf.

Kinderarbeit findet oft in strukturschwachen Regionen statt. Zugang zu Wasser und weiteren Grunddiensten ist eingeschränkt und Kinder helfen mit bei häuslichen Tätigkeiten oder im Familienbetrieb. Hier sehen wir Kinder in Ghana, die Wasserkanister tragen.  

© UNICEF/UNI680192/Noorani

Denn Kinderarbeit entsteht nicht zufällig, sondern meist genau dort, wo strukturelle Risiken hoch sind. Dazu gehören weit verbreitete Armut, mangelnder Zugang zu Bildung, fragile Sozialsysteme, informelle Arbeitsstrukturen und begrenzte wirtschaftliche Alternativen für Familien.

Lieferkettengesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die EU-Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD) schaffen für Unternehmen einen verbindlichen Rahmen, um menschenrechtliche Risiken oder Menschrechtsverletzungen frühzeitig zu identifizieren, Maßnahmen zu ergreifen und im Schulterschluss mit Regierungen und Partnern genau dort zu investieren, wo Kinder am verletzlichsten sind.

Unternehmen tragen nach internationalen Standards und deutschem Recht eine klare Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten, auch in komplexen Sektoren wie Mica-Abbau in Madagaskar1, Cobalt-Abbau im Kongo, der Textilproduktion in Bangladesch2, auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste oder Kaffeeplantagen in Honduras3. Es gibt diverse Belege dafür, dass freiwillige Maßnahmen unzureichend sind, um die gefährdetsten Kinder am Anfang dieser Lieferketten zu schützen45.

Aliza Lopes (32) erntet eine Kakaoschote

Am 10. Dezember 2020 erntet die 32-jährige Alzira Lopes auf der Roça Diogo Vaz in São Tomé und Príncipe eine Kakaoschote. Kinderarbeit und unzureichende Löhne sind weit verbreitet in der Kakaoindustrie. Wenn Erwachsene höhere Einkommen bekommen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Kinder zum Familienhaushalt beitragen müssen. 

© UNICEF/UN0418109/Tremeau

Kinderarbeit in Lieferketten: Globale Zahlen und Trends

Im Juni 2025 haben die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und UNICEF neue globale Schätzungen zur Kinderarbeit veröffentlicht (SDG-Indikators 8.7.1)6. Diese basieren auf Daten aus 107 Ländern, die rund 60 Prozent bis zwei Drittel der weltweiten Kinder im Alter von fünf bis 17 Jahren abdecken7. Die Zahlen zeigen, dass Fortschritte erkennbar sind, obwohl das Ziel verfehlt wurde, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. Nach dem Anstieg von 2020 ist es entgegen den Befürchtungen infolge der COVID-19-Pandemie nicht zu einer weiteren Verschlechterung gekommen. Seit 2000 ist die Kinderarbeit weltweit von 246 Millionen auf 138 Millionen Kinder gesunken, obwohl der Anteil der Bevölkerung unter 18 Jahren um 230 Millionen gestiegen ist.8 Davon verrichten 54 Millionen Kinder gefährliche Arbeiten, also Tätigkeiten, die Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung massiv gefährden.

Der Fortschritt der letzten Jahrzehnte ist jedoch fragil: Globale Haushaltskürzungen sowie bei Entwicklungs- und humanitären Geldern, neue Krisen, Konflikte und der Klimawandel9 bedrohen die erreichten Erfolge. Gleichzeitig zeigt der Bericht, wie ungleich verteilt die Errungenschaften sind. Ohne zusätzliche Investitionen, wie beispielsweise in Bildungs- und Schutzsysteme, könnten die jüngsten Erfolge zunichtegemacht werden. Um Kinderarbeit in allen Formen innerhalb der nächsten fünf Jahre zu beenden, müsste die Entwicklung sogar elfmal schneller fortschreiten.

Sambilahatsa (12) mit Kopflampe in einer Mica-Mine

Sambilahatsa, zwölf Jahre alt, hat die Schule abgebrochen und arbeitet in der Vohibola-Mica-Mine in der Region Anosy, 25 Kilometer nördlich von Amboasary-Sud, Madagaskar. Die Aufnahme wurde im Juni 2022, im Winter, 15 Meter unter der Erde gemacht.

© UNICEF/UN0673614/Andrianantenaina

Altersgruppen, Geschlechter und Sektoren

Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren sind am stärksten betroffen und machen 57 Prozent aller arbeitenden Kinder aus, etwa 79 Millionen. Besonders gefährliche Arbeiten werden überdurchschnittlich häufig von jüngeren Kindern verrichtet. In Subsahara-Afrika sind über zwei Drittel der Kinder in Kinderarbeit unter zwölf Jahre alt.

Weltweit sind mehr Jungen als Mädchen betroffen, insbesondere in der Altersgruppe von 15 bis 17 Jahren. Werden Haushalts- und Sorgearbeiten ab 21 Stunden pro Woche einbezogen, steigt der Anteil der Mädchen leicht über den der Jungen.

Vandy (12) arbeitet mit einem Freund daran Holzkohle zu verarbeiten

In Kenema, Sierra Leone, arbeitet der zwölfjährige Vandy gemeinsam mit einem Freund daran, Holzkohle für den Markt zu verarbeiten. Seine Schule ist geschlossen, weil die unbezahlten freiwilligen Lehrkräfte weggezogen sind. Um seine Familie mitzuversorgen – insgesamt zwölf Personen – hilft er seinem Vater bei der Holzkohleproduktion, die ihnen zusammen nur etwa zwei US-Dollar pro Tag einbringt. Oft reicht das nicht für drei Mahlzeiten und die Familie geht hungrig schlafen. 

© UNICEF/UNI813634/Songa

Mit 61 Prozent sind die meisten Kinder in der Landwirtschaft tätig , besonders jüngere Kinder. Dienstleistungen wie Hausarbeit oder Straßenverkauf folgen mit 27 Prozent, Industrie wie Bergbau oder Fertigung mit 13 Prozent. Gefährliche Arbeit ist sektorübergreifend mit großen prozentualen Anteilen verbreitet: In der Landwirtschaft ist 70 Prozent der Kinderarbeit gefährlich, in der Industrie 64 Prozent und im Dienstleistungssektor 52 Prozent. Daten aus 33 Ländern zeigen, dass rund 40 Prozent der 5- bis 14-jährigen arbeitenden Kinder mindestens einem Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt sind, zum Beispiel dem Tragen schwerer Lasten, extremen Temperaturen, Staub oder dem Umgang mit gefährlichen Werkzeugen1011.

Kinderarbeit ist in Konfliktgebieten mit 21 Prozent deutlich häufiger als in stabilen Ländern mit fünf Prozent oder fragilen Staaten ohne aktive Konflikte bei 16 Prozent. Mit steigendem Einkommen und höherer menschlicher Entwicklung nimmt Kinderarbeit stark ab: von fast 25 Prozent in einkommensschwachen Ländern auf unter ein Prozent in wohlhabenden Staaten. Dennoch lebt die Mehrheit der arbeitenden Kinder in Ländern mit mittlerem Einkommen, wo viele Kinder aufwachsen und soziale Ungleichheiten bestehen. Daten zeigen einen engen Zusammenhang zwischen Einkommensniveau und -verteilung, Armutsquote, Zugang zu Sozialschutz und zu öffentlichen Schulen.

Regionale Unterschiede in Lieferketten

Die Vielschichtigkeit des Problems verdeutlichen auch die starken regionalen Unterschiede. Subsahara-Afrika trägt mit 87 Millionen Kindern beinahe zwei Drittel der weltweiten Last. Zwar ist der Anteil leicht gesunken, die absolute Zahl stagniert jedoch aufgrund von Bevölkerungswachstum, Konflikten, extremer Armut und überlasteten Sozialsystemen. In Asien und im Pazifik sank der Anteil der Kinder in Kinderarbeit von sechs Prozent (49 Millionen) in 2020 auf drei Prozent (28 Millionen) in 2024. In Lateinamerika und der Karibik blieb der Anteil stabil, die absolute Zahl sank leicht auf etwa sieben Millionen12.

Arif Hossain (12) arbeitet als Lehrling in einer Schuhfabrik

Arif Hossain (12) arbeitet als Lehrling in einer Schuhfabrik in Dhaka in Bangladesch und verdient monatlich 2.000 Taka, etwa 14 Euro. Trotz der harten Bedingungen träumt er davon, später eine eigene Schuhfabrik zu besitzen. Gleichzeitig besucht er ein ABAL-Lernzentrum, ein von UNICEF unterstütztes Pilotprojekt für benachteiligte Kinder zwischen acht und 14 Jahren, die nie zur Schule gingen oder diese abgebrochen haben. Das Projekt bietet Kindern aus städtischen Slums eine zweite Chance auf Bildung. 

© UNICEF/UN0393294/Satu

Unternehmensbeispiel: VF Corporation

Ein praxisnahes Beispiel liefert VF Corporation13, ein multinationaler Bekleidungs- und Schuhhersteller. VF erkannte, dass Risiken für Kinder nicht nur in der direkten Fabrikarbeit entstehen, sondern durch die Kombination von instabilen Einkommen der Eltern, fehlendem Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten sowie schwachen sozialen Sicherungssystemen. 2017 startete VF daher ein Programm mit drei zentralen Zielen, um systemisch auf Kinderrechte einzuwirken: die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Fabriken, die Stärkung der Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder von Arbeitnehmer*innen sowie den Ausbau von Gemeinschaftsstrukturen für Bildung, Gesundheit und soziale Unterstützung. VF integriert Kinderrechte aktiv in verschiedene Maßnahmen seiner Lieferkettensorgfalt. VF nutzt Monitoring, Schulungen, Community-Programme und systematische Partnerschaften mit NGOs und arbeitet zusammen mit lokalen Behörden an einer Stärkung nötiger Dienstleistungen für Gemeinden. Das Beispiel zeigt, dass Prävention, soziale Unterstützung und nachhaltiges Lieferkettenmanagement Hand in Hand gehen müssen, um Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen14.

Das Foto zeigt drei Geschwister in Surat District in Gujarat State, Indien.

Das Foto zeigt drei Geschwister in Surat District in Gujarat State, Indien. VF führte Gemeinschafts- und Arbeitnehmerinnen-Programme ein, um die Lebensbedingungen entlang der Lieferkette zu verbessern. Erkenntnisse aus ersten Bewertungen flossen in die Entwicklung zentraler Programmschwerpunkte und Messindikatoren ein. Bis 2025 sollen jährlich eine Million Menschen und bis 2030 insgesamt zwei Millionen Arbeiterinnen und Gemeindemitglieder erreicht werden.

© UNICEF/UN0378258/PANJWAN

Lieferkettengesetz gegen Kinderarbeit im Mica-Sektor in Madagaskar

Mica steckt in unzähligen Produkten, die wir täglich benutzen, von Elektrobatterien, Autolacken und Elektronik bis hin zu Kosmetik. Auch deutsche Unternehmen greifen in großem Umfang darauf zurück. Ein erheblicher Teil dieses Minerals stammt aus Madagaskar, wo ein Großteil der Bevölkerung in extremer Armut lebt. Fast alle internationalen Abnehmer*innen beziehen Mica aus den Regionen, in denen Kinderarbeit15, Informalität und begrenzte staatliche Kapazitäten die Realität prägen.

Die südlichen Regionen gehören zu den ärmsten des Landes. 81 Prozent der Bevölkerung leben in extremer Armut, fast die Hälfte der Kinder bricht die Grundschule ab. In den Regionen Anosy, Androy und Ihorombe konzentrieren sich 175 Abbaustätten, in denen mehr als 11.000 Kinder arbeiten. Rund 99 Prozent der Mica-Produktion erfolgt in informellen, unregulierten Strukturen.

Die Arbeitsbedingungen gelten als extrem gefährlich und ausbeuterisch: Schächte reichen teils über 30 Meter tief, Arbeitstage dauern häufig bis zu elf Stunden, teilweise an sieben Tagen pro Woche. Trinkwasser gibt es meist nicht, Ernährung und medizinische Versorgung sind mangelhaft, Schutzausrüstung ist nahezu nie vorhanden. Kinderarbeit beginnt häufig schon im Alter von drei bis fünf Jahren, wenn Eltern ihre Kinder mit zur Mine nehmen.

Malala (10) arbeitet in den Mica-Minen

Die zehnjährige Malala, eine Schülerin der dritten Klasse, arbeitete in den Mica-Minen aber hörte damit auf, nachdem sie am von UNICEF unterstützten Life-Skills-Programm teilgenommen hat. Ihre Eltern bauen jedoch weiterhin Mica ab. „Wir sind acht Geschwister“, sagt sie, „aber nur vier von uns gehen zur Schule, weil wir nicht genug Geld haben.“

© UNICEF/UNI907448/Andrianantenaina

Der Erlös liegt im Schnitt bei umgerechnet etwa 1,20 bis 7 Euro pro Monat – trotz der Beteiligung der gesamten Familie. Die Armut ist so gravierend, dass viele Haushalte keine Alternative sehen. Strukturelle Ursachen wie fehlende Schulen, kaum erreichbare Gesundheitsangebote, unzureichende Durchsetzung bestehender Gesetze und ein weitgehend abwesender Staat prägen die Lebensrealität der Kinder.

Die Mine, in der Malala* (Foto oben, Name geändert) arbeitete, entsprach diesen Bedingungen. Für Malala änderte sich die Situation erst, als sie 2023 am UNICEF Life-Skills-Programm teilnahm. Sie lernte, welche Rechte sie hat, wie sie sich schützen kann und welche Perspektiven eine Rückkehr in die Schule eröffnet. Sie arbeitet nun selbst nicht mehr in der Mine, ihre Eltern bauen jedoch weiterhin Mica ab.

Der Fall macht deutlich: Kinderarbeit entsteht nicht durch individuelles Fehlverhalten, sondern durch strukturelle Armut, schwache staatliche Dienstleistungen, informelle Wirtschaft und globale Nachfrage. Lösungen liegen in systemstärkenden Ansätzen, wie dem Ausbau von Bildungs- und Kinderschutzsystemen, der Unterstützung von Familien, der Formalisierung des Sektors und verantwortungsvollem Handeln von Unternehmen, die mit lokalen Akteuren kooperieren.

Denn: Ein Großteil des madagassischen Micas wird nach China exportiert, wo es weiterverarbeitet und anschließend weltweit eingesetzt wird. Deutsche Unternehmen greifen häufig indirekt auf Mica aus Madagaskar zurück, ohne dieses Risiko genau zu kennen, da die Transparenz oft auf der Stufe des chinesischen Handels endet.

Unternehmen tragen nach internationalen Standards und deutschem Recht Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten, auch in komplexen Sektoren wie dem Mica-Abbau. Zentraler Beitrag von Unternehmen ist Transparenz: Sie sind in der Position ihre Lieferanten zu befragen, aus welchen Regionen Mica stammt, wie der Abbau organisiert ist und welche Risiken bestehen. Trainings, Code of Conducts oder Lieferant*innenverträge allein genügen nicht.
Nur wenn Staaten, Unternehmen und Gemeinden zusammenwirken, und ihre Rollen klar wahrnehmen, kann verhindert werden, dass Kinder wie Malala in Mica-Minen arbeiten müssen und stattdessen dafür gesorgt werden, dass sie eine sichere und selbstbestimmte Zukunft erhalten.

Implikationen für Lieferkettengesetze, die gegen Kinderarbeit wirken

Risikobasierte Lieferkettengesetze verpflichten Unternehmen, systematisch zu prüfen, wo Kinder gefährdet sind und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, bevor Schaden entsteht. Das heißt ein Unternehmen muss dort, wo menschenrechtliche Risiken bestehen, aktiv werden und nicht erst dort, wo es am einfachsten ist, wie beispielsweise bei direkten, mittelbaren Lieferanten. Transparenz, Meldemechanismen, Rückverfolgbarkeit bis auf Lieferantenebene, Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und NGOs sowie Investitionen in Bildung und soziale Dienste sind essenziell. Nur so können strukturelle Ursachen adressiert, Risiken minimiert und Fortschritte nachhaltig gesichert werden. Trainings, Codes of Conduct oder Lieferantenverträge mit Anordnungen für Menschenrechte allein reichen nicht aus16. Mitarbeitende, Lieferanten und Partner müssen wissen, was zu tun ist, wenn ein Verdachtsfall bekannt wird. Effektive Beschwerde- und Meldemechanismen sowie Kenntnisse nationaler Schutz- und Unterstützungsstrukturen sind unverzichtbar.

Gemeinsam mit lokalen Behörden, Gemeinschaften und internationalen Kinderrechtsorganisationen können Unternehmen Programme zur Einkommensdiversifizierung für Familien unterstützen, den Ausbau von Schulen fördern, lokale Kinderschutzkomitees stärken und niedrigschwellige Beschwerdesysteme etablieren. Rückverfolgbarkeit bis auf die erste Ebene der Wertschöpfungskette, Transparenz und unabhängige Monitoring-Teams tragen dazu bei, Risiken zu reduzieren und den Kinderschutz systemisch zu stärken. Kinderarbeit ist Ausdruck tiefer struktureller Ungleichheiten und kann nicht isoliert betrachtet werden. Unternehmen tragen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten eine klare Verantwortung, nicht nur Risiken zu erkennen und zu adressieren, sondern aktiv die Systeme zu stärken, die Kinder schützen.

Genau diese Realität zeigt, warum Lieferkettengesetze mit einem klaren menschenrechtsbasierten Risikoansatz unverzichtbar sind. Ein solcher Ansatz zwingt Unternehmen, systematisch hinzuschauen, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, transparente Lieferketten zu schaffen und gezielt dort zu investieren, wo Kinder besonders gefährdet sind. So werden systemische Ursachen adressiert und nicht nur Symptome behandelt1718.

Der sogenannte „Anwendungsbereich“ oder auch die Anzahl der Unternehmen, die verpflichtet sind, das deutsche und EU-Lieferkettengesetz umzusetzen, wird derzeit kontrovers debattiert. Der internationale Standard sagt jedoch ganz klar: Jedes Unternehmen hat eine Verantwortung, der unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Entsprechend sollten sich auch die Gesetze an diesem internationalen Standard orientieren und mit dem höchsten Schutzstandard durchgesetzt werden.

Zugang zu Rechtsschutz: Eine unverzichtbare Säule des Kinderschutzes in Lieferketten

Sorgfaltspflichten entfalten ihre volle Wirkung nur dann, wenn Kinder und ihre Familien Zugang zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsschutzmechanismen haben. Internationale Standards – darunter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte – machen deutlich: Unternehmen sind nicht nur verpflichtet, Risiken zu erkennen und zu mindern, sondern müssen im Schadensfall auch wirksame Abhilfe ermöglichen. Für Kinder bedeutet das: Sie brauchen niedrigschwellige, sichere und kindgerechte Beschwerdewege, die auch dann funktionieren, wenn staatliche Schutzsysteme schwach oder kaum zugänglich sind.

In der Praxis fehlt dieser Zugang häufig. Kinder und ihre Familien, die in informellen Beschäftigungsverhältnissen oder abgelegenen Lieferkettenstufen tätig sind – etwa im Kleinbergbau, in der Landwirtschaft oder in Haushalten –, sind oft weder über ihre Rechte informiert noch in der Lage, diese geltend zu machen. Sprachliche Barrieren, mangelnde Rechtskenntnisse, Angst vor wirtschaftlichen Konsequenzen und fehlende lokale Unterstützungsstrukturen verstärken diese Schutzlücke.

Lieferkettengesetze wie das LkSG und die EU CSDDD schaffen hier eine wichtige gesetzliche Grundlage: Sie verpflichten Unternehmen, funktionierende Beschwerdeverfahren einzurichten, die für potenziell Betroffene zugänglich und wirksam sind. Dafür sollten Unternehmen darauf achten, keine Parallelstrukturen zu erstellen die in Konkurrenz zu staatlichen Verfahren stehen, weshalb die Zusammenarbeit mit lokalen Stellen, Gemeinden und Organisationen unerlässlich ist für wirksame und zugängliche Beschwerdemechanismen.

Damit dieser Anspruch Realität wird, müssen Unternehmen aktiv mit lokalen Organisationen, Gemeinschaften und staatlichen Stellen zusammenarbeiten, um funktionierende Mechanismen aufzubauen. Gleichzeitig braucht es auf staatlicher Ebene eine konsequente Durchsetzung und ausreichend Ressourcen für Kontroll- und Unterstützungsstrukturen sowie für Beschwerdeverfahren.

Zugang zu Rechtsschutz ist damit kein nachgelagertes Element, sondern eine strukturelle Voraussetzung dafür, dass Kinderrechte in Lieferketten nicht nur auf dem Papier, sondern im Leben von Kindern wie Honorine in Benin oder Vandy in Sierra Leone ankommen.

Kinderrechte in Lieferketten: Welche Pflichten die Politik in Deutschland hat

Um Kinderrechte in globalen Lieferketten wirksam zu schützen, braucht es politisches Handeln auf mehreren Ebenen.

Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (EUCSDDD) ist im März 2026 in Kraft getreten und muss bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Das bestehende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss angepasst werden – ohne das bisher erreichte Schutzniveau zu senken19.

Die Anzahl der verpflichteten Unternehmen darf nicht reduziert werden – denn Kinderrechtsverletzungen finden auch in den Lieferketten kleiner Unternehmen statt. Eine Verengung auf Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten würde rund 95 Prozent der bisher erfassten deutschen Unternehmen aus dem Gesetz herauslösen.

Sorgfaltspflichten müssen wirksam bleiben, inklusive jährlicher Überprüfung und einer expliziten Pflicht zur Wiedergutmachung. Der Schutz internationaler Menschenrechtsstandards – einschließlich der UN-Kinderrechtskonvention – muss gegenüber nationalem Recht Vorrang haben.

Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD) muss konsequent und nach dem höchsten Standard in nationales Recht umgesetzt werden. Sie nennt die UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich als Rechtsgrundlage – dieses Potenzial muss durch Gesetzgebung, Aufsichtsbehörden und Gerichte aktiv entfaltet werden.

Zugleich braucht es mehr Expertise zu Kinderrechten und Rechtsschutz bei allen beteiligten Institutionen. Besonders wichtig: Betroffene Kinder oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen müssen ihre Rechte gegenüber deutschen Unternehmen tatsächlich geltend machen können.

Für den Rechtsschutz Betroffener braucht es daher künftig eine neue zivilrechtliche Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz, die als Eingriffsnorm ausgestaltet ist, damit auch bei Schäden im Ausland deutsches Recht gilt. Beschwerdeverfahren müssen niedrigschwellig, fristgebunden und mit Identitätsschutz ausgestattet sein.

Die Bundesregierung sollte außerdem gezielt Vorreiterunternehmen unterstützen, um die häufig genannten Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Öffentliche Finanzierung muss als Katalysator für private Investitionen wirken – gezielt dort, wo Kinder am stärksten gefährdet sind. Nur im Zusammenspiel von öffentlichen und privaten Akteur*innen können Innovationen entstehen, die auch die am stärksten benachteiligten Kinder erreichen.

Schließlich muss Deutschland Drittländer aktiv unterstützen um ein sogenanntes „enabling environment“ zu schaffen. Das heißt einen Rahmen, in dem Unternehmen verantwortungsvoll beziehen und ihren Sorgfaltspflichten nachkommen können – durch Investitionen in soziale Sicherung, Kinderschutzsysteme und menschenwürdige Arbeit, durch die Förderung nationaler Gesetzgebung gemäß UN-Leitprinzipien sowie durch Multi-Stakeholder-Initiativen, die strukturelle Ursachen von Kinderrechtsverletzungen in Lieferketten bekämpfen.

Jugendliche nehmen an einer spielerischen Gruppenaktivität während einer Life-Skills-Session im Freien teil.

Kinder in einem von UNICEF unterstützten Programm im Süden Madagaskars. Im Rahmen der Präventionsarbeit von UNICEF werden in Zusammenarbeit mit regionalen Jugend- und Bevölkerungsbehörden Programme zu Lebenskompetenzen und positiver Elternschaft umgesetzt. Kinder, Jugendliche und Eltern werden über Kinderrechte aufgeklärt und für die Risiken der Ausbeutung im Glimmerabbau (Mica) sensibilisiert.

© UNICEF/UNI832818/Andrianantenaina

Wie arbeitet UNICEF gegen Kinderarbeit in Lieferketten?

In Ländern wie Madagaskar, wo Kinderarbeit im Mica-Abbau weit verbreitet ist, arbeitet UNICEF entlang dreier Handlungsbereiche und setzt auf einen ganzheitlichen Ansatz zur Systemstärkung: Bekämpfung struktureller Ursachen, Aufbau koordinierter Kinderschutzsysteme sowie Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.

Statt parallele Strukturen aufzubauen, stärkt UNICEF bestehende nationale Systeme in Bildung, Gesundheit, Kinderschutz und sozialer Sicherung und befähigt Regierungen, langfristig selbst die Führung zu übernehmen. Denn nur wer die strukturellen Ursachen von Kinderarbeit adressiert – Armut, fehlende Bildung, schwache Sozialsysteme, kann sie nachhaltig überwinden. In Ländern wie Indien oder der Demokratischen Republik Kongo führt UNICEF beispielsweise Bildungsprogramme durch, um Kinder, die aus dem Schulsystem gefallen sind, wieder in den Unterricht zu integrieren.

Gleichzeitig arbeitet UNICEF eng mit der Wirtschaft zusammen: UNICEF unterstützt Unternehmen dabei, Risiken für Kinderrechte in ihren Lieferketten zu erkennen, und stellt Leitlinien sowie Instrumente bereit, um Kinderrechte in die unternehmerische Sorgfaltspflicht zu integrieren. Im Fall von Malala war UNICEF beispielsweise vor Ort, um Einblicke in die Kinderarbeit des Sektors zu gewinnen, mit lokalen Akteuren in Dialog zu treten und Möglichkeiten für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im Einklang mit internationalen Kinderrechten und Sorgfaltspflichten auszuloten. Darüber hinaus setzt sich UNICEF für wirksame staatliche Regulierung ein und entwickelt konkrete Lösungen, die Unternehmensmaßnahmen mit UNICEF-Programmen vor Ort verknüpfen – etwa durch die Anbindung von Präventionsprogrammen und Wiedergutmachungsmaßnahmen auf Gemeindeebene und bei den Betroffenen in Lieferketten.

Dieser Dreiklang aus Systemstärkung, politischer Advocacy und Verknüpfung mit der Wirtschaft macht UNICEFs Ansatz wirksam – und zeigt, warum verbindliche Lieferkettengesetze und konkrete Unternehmensprogramme sich nicht ausschließen, sondern gegenseitig verstärken.

Info

Stärkung der Kinderrechte in Lieferketten für eine bessere Zukunft

Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltzerstörung – in globalen Lieferketten gibt es viele Herausforderungen. UNICEF setzt sich dafür ein, dass Unternehmen soziale und ökologische Verantwortung übernehmen, um Kinderrechte weltweit zu schützen und zu fördern. Hier können Sie mehr zu unserer Arbeit nachlesen.

https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte/lieferketten

 


1Initiative Lieferkettengesetz (2025): Im Schatten des Glitzers: Wie Kinder nach dem Mineral Mica schürfen
2UNICEF (2019): A Gathering Storm. Climate Change Clouds the Future of Children in Bangladesh
3UN-Joint Programme (2024): CLEAR Supply Chains: Ending child labour in supply chains
4Save the Children/UN Global Compact/UNICEF (2022): Charting the Course. Embedding Children’s Rights in Responsible Business Conduct.
5BMAS (2020): NAP Monitoring
6ILO / UNICEF (2025): Kinderarbeit. globale Schätzungen 2024, Trends und der Weg in die Zukunft.
7ILO / UNICEF (2025): Methodology of the 2024 ILO-UNICEF Global Estimates of Child Labour.
8UNICEF (2025): State of the World’s Children 2025. Ending child poverty: our shared imperative.
9ILO/UNICEF (2024): Klimawandel als Treiber von Kinderarbeit
10ILO / UNICEF (2025): Kinderarbeit. globale Schätzungen 2024, Trends und der Weg in die Zukunft
11Fair Labour (2025): Guidance on Preventing and Addressing Child Labor in Supply Chains
12ILO / UNICEF (2025): Kinderarbeit. globale Schätzungen 2024, Trends und der Weg in die Zukunft
13UNICEF (2020): Addressing Children’s Rights in the Garment and Footwear Supply Chain
14Article One/NBIM/UNICEF (2021): Addressing Children‘s Rights in the Garment and Foortwear Supply Chain
15Laut dem gemeinsamen Bericht von ILO und UNICEF waren im Jahr 2024 weltweit noch fast 138 Mio. Kinder von Kinderarbeit betroffen – rund 54 Mio. leisteten gefährliche Arbeit, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung ernsthaft gefährden kann. Siehe auch: Kinderarbeit. globale Schätzungen 2024, Trends und der Weg in die Zukunft
16Save the Children (2023): Studie „Child Rights Risks in Global Supply Chains: Why a ‘Zero Tolerance’ Approach is not Enough“
17UNICEF (2022): Child Labour and Responsible Business Conduct. A Guidance Note for Action
18UNICEF (2022): Kinderarbeit bekämpfen: Ein Leitfaden für Führungskräfte
19Die Initiative Lieferkettengesetz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass klar besagt, dass es ein Regressionsverbot gibt nationale Schutzstandards, und damit den Anwendungsbereich des LkSGs zu senken: Forderungspapier Initiative Lieferkettengesetz

Autor*in Laura Much

Laura Much berichtet im UNICEF Blog zu Themen rund um Kinderrechte im Unternehmenskontext.