Teilnahmebedingungen zum Udo Lindenberg Design-Wettbewerb
Dein Zeichen für den Frieden
1. Veranstalter
a. Der „Udo Lindenberg Design-Wettbewerb - Dein Zeichen für den Frieden“ wird von Udo Lindenberg und dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V., Höninger Weg 104, 50969 Köln (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt.
b. Die Teilnahme an dem Wettbewerb richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme eingeladen sind:
- alle kreativen Köpfe mit Wohnsitz in Deutschland;
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- keine hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sind; und
- ein selbst entworfenes Peace-Zeichen innerhalb der hier genannten Anmeldefrist beim Veranstalter per E-Mail einreichen und auf Instagram, Twitter oder Facebook hochladen.
(nachfolgend „der Teilnehmer oder die Teilnehmenden“ genannt)
3. Peace-Sign Design
a. Gesucht werden spannende Designs von Peace-Zeichen; alle eingesendeten Motive werden in Form einer Collage während der gesamten – zwischen dem 31. Mai und 13. Juli 2019 stattfindenden – Udo Lindenberg Tour prominent auf der Bühne platziert.
b. Darüber hinaus soll eines der eingereichten Designs in ein ganz besonderes Grußkarten-Sortiment integriert und veröffentlicht werden, welches aus verschiedenen Udo Lindenberg Grußkarten-Motiven besteht („UNICEF-Grußkarten-Winterkollektion 2019)“.
c. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und nicht von einem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abhängig.
d. Aus allen eingereichten Entwürfen wählt eine Jury – bestehend aus Udo Lindenberg und seinem Kreativteam – die ihrer Auffassung nach schönsten und kreativsten Designs aus und ermittelt insgesamt sechs (6) Gewinner des Design-Wettbewerbs.
4. Teilnahmevoraussetzungen
a. Anmeldung per E-Mail:
Der Teilnehmer übermittelt sein persönlich gestaltetes Peace-Zeichen per E-Mail unter Angabe seines Vor- und Nachnamens an udo@unicef.de. Zudem teilt er in dieser E-Mail den Social Media-Account-Namen mit, auf dem er seinen Entwurf gerne posten möchten (Facebook, Twitter oder Instagram, das Posten auf einem Kanal ist ausreichend).
Bitte beachten Sie, dass E-Mails, die über das Internet versendet werden, nicht verschlüsselt sind und damit ein Risiko besteht, dass die dort enthaltenen Informationen von Dritten ausgelesen werden können.
UNICEF verarbeitet als Verantwortlicher Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns über die angegebene E-Mail-Adresse übermitteln, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit Ihnen sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung der Teilnahme an der Aktion erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). UNICEF verwendet diese Daten ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Rahmen dieser Aktion und zur Gewinnbenachrichtigung. Anschließend werden wir Ihre Daten löschen.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.unicef.de/datenschutz und bei unserer Datenschutzbeauftragten Johanna Soetbeer (datenschutz@unicef.de). Sie haben zudem das Recht auf Auskunft, Löschung und Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten und Sie können sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.
b. Posten des Designs:
Die Teilnehmenden müssen entweder auf Facebook, Twitter, Instagram oder LinkedIn einen Account unterhalten und die Datei mit ihrem Design hochladen, dabei sind die jeweiligen Nutzungsbedingungen der vier Plattformen zu beachten.
c. Das Posten auf nur einem dieser Social Media Kanäle reicht für die Teilnahme aus. Pro Person darf nur ein Design per E-Mail übermittelt und auf einer der Social Media Plattformen gepostet werden.
d. Im Einzelnen:
Teilnahme über Facebook
- Ein Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, indem er zusätzlich zu seiner Mail an udo@unicef.de , bei Facebook ein eigenes Posting mit dem von ihm gestalteten Peace-Zeichen veröffentlicht, den UNICEF Deutschland-Account verlinkt und den Hashtag #KindheitbrauchtFrieden setzt.
Teilnahme über Instagram
- Ein Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, indem er zusätzlich zu seiner Mail an udo@unicef.de, bei Instagram ein eigenes Posting mit dem von ihm gestalteten Peace-Zeichen veröffentlicht, den UNICEF Deutschland-Account verlinkt und den Hashtag #KindheitbrauchtFrieden setzt.
Teilnahme über Twitter
- Ein Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, indem er zusätzlich zu seiner Mail an udo@unicef.de, bei Twitter ein eigenes Posting mit dem von ihm gestalteten Peace-Zeichen veröffentlicht, den UNICEF Deutschland-Account verlinkt und den Hashtag #KindheitbrauchtFrieden setzt.
Teilnahme über LinkedIn
Ein Teilnehmer nimmt am Wettbewerb teil, indem er zusätzlich zu seiner Mail an udo@unicef.de , bei LinkedIn ein eigenes Posting mit dem von ihm gestalteten Peace-Zeichen veröffentlicht und den Hashtag #KindheitbrauchtFrieden setzt.
e. Die UNICEF Deutschland Accounts haben auf den drei Social Media Kanälen unterschiedliche Namen, deshalb hier eine aktuelle Übersicht:
- Facebook: Profilname: @UNICEFdeutschland
Link: www.facebook.com/UNICEFdeutschland - Twitter: Profilname: @UNICEFgermany
Link: twitter.com/unicefgermany - Instagram: Profilname: @UNICEF_deutschland
Link: www.instagram.com/unicef_deutschland
5. Auswahlkriterien
a. Die eingereichten Entwürfe werden von der Jury insbesondere nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Kreativität
- Originalität
- Gesamtästhetik
b. Die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Designs dürfen keine ethisch anstößigen, diskriminierenden, sexuellen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, volksverhetzenden, ausländerfeindlichen, rechtsradikalen oder sonstigen als verwerflich anzusehende Inhalte vermitteln.
c. Die Jury entscheidet unter Abwägung der Auswahlkriterien nach freiem Ermessen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar.
6. Gewinn und Gewinnabwicklung
a. Fünf (5) gleichrangige Gewinner des Design-Wettbewerbs erhalten jeweils zwei (2) Eintrittskarten für ein im Rahmen der Udo Lindenberg Tour 2019 stattfindendes Konzert ihrer Wahl inklusive einem anschließenden Meet & Greet mit Udo Lindenberg.
b. Ein sechster Gewinner erhält die einmalige Gelegenheit, als Designer eines von der Jury des Veranstalters besonders gewürdigten UNICEF-Grußkarten-Motivs eine große Anzahl von UNICEF- Unterstützern bzw. Grußkarten-Käufern zu erreichen und zu erfreuen.
c. Die Jury kürt die sechs (6) Sieger des Design-Wettbewerbs im Mai 2019. Sie erhalten bis spätestens 15. Mai 2019 eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung per E-Mail. Zudem werden die Entwürfe und die Namen der Gewinner auf der UNICEF-Website veröffentlicht.
d. Die Übersendung der gewonnenen Konzerttickets erfolgt nach entsprechender Mitteilung des jeweils gewünschten Konzertortes durch die Gewinner.
e. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn – gleich aus welchem Grund – nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
f. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt leider, sollten der/die Gewinner innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen – als spätestens bis 22. Mai 2019 - nicht auf die Gewinnbenachrichtigung des Veranstalters reagieren. Danach behält sich der Veranstalter vor, einen anderweitigen Sieger zu küren.
g. Alle von den Teilnehmenden eingereichten Designs können auf www.unicef.de sowie anderen Print- und Online-Medien des Veranstalters vervielfältigt, verbreitet und veröffentlicht werden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass sie als Bestandteile einer Collage in die Bühnenshow von Udo Lindenberg integriert werden. Ein diesbezüglicher Anspruch der Teilnehmenden besteht jedoch nicht.
h. Zu beachten ist, dass die eingereichten Designs nach Beendigung des Wettbewerbs leider nicht an die Teilnehmenden retourniert werden können.
7. Technische Vorgaben
a. Das von den Teilnehmenden selbst gestaltete Peace-Zeichen muss idealerweise im jpg. Dateiformat eingereicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eines der folgenden Dateiformate zu verwenden: .pdf, .docx, .xlsx, .pptx, .png, .txt.
b. Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Auflösung der Datei nicht weniger als 300 dpi beträgt und eine Dateigröße von 10 MB nicht überschritten wird.
c. Der Entwurf sollte am Format einer Grußkarte (117.25 mm x 175 mm) ausgerichtet sein. Dies bedeutet, dass die Gestaltung auf einem größeren Format möglich ist, solange darauf geachtet wird, dass der Entwurf die Proportionen der finalen Kartengröße beibehält. Ob der Teilnehmer im Hoch- oder Querformat arbeitet, ist ihm selbst überlassen.
d. Nur unter Berücksichtigung dieser technischen Anforderungen ist sichergestellt, dass der Entwurf für die gewünschten Zwecke des Wettbewerbs geeignet ist; und dass bei Gewinn des Wettbewerbs eine Verwendung als Grußkarten-Motiv problemlos erfolgen kann.
8. Ausschluss von der Teilnahme
a. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder einer Missachtung der Nutzungsbedingungen der von dem Teilnehmer jeweils genutzten Social Media Plattform behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende von dem Wettbewerb auszuschließen.
b. Insbesondere erfolgt ein Ausschluss nach freiem Ermessen des Veranstalters, wenn Teilnehmende sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
c. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss von Teilnehmenden führen.
9. Vorzeitige Beendigung
a. Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.
b. Von dieser Möglichkeit kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen, rechtlichen oder organisatorischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
10. Einsendeschluss
a. Der Teilnahmezeitraum des Wettbewerbs beginnt am 12. März 2019 und endet am 30. April 2019 (23.59 Uhr).
b. Anmeldungen von Personen, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen oder gegen die Nutzungsbedingungen der von ihnen gewählten Social Media Plattformen verstoßen, können leider nicht zugelassen werden.
11. Haftung des Veranstalters
a. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
b. Er haftet zudem für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
c. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
d. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
12. Schutzrechte
a. Der Teilnehmende versichert, dass er Urheber des eingereichten Entwurfes ist und daran die uneingeschränkten Verwertungsrechte besitzt. Er steht dafür ein, dass sein Design sowie alle eventuell damit im Zusammenhang überreichten Unterlagen und sonstigen Daten – z. B. Fotos, Pläne, Skizzen, etc. - frei von Rechten Dritter sind. Entwürfe, die Schutzrechte eines Drittens – Marke, Gebrauchsmuster, Patent, Urheberrecht oder ähnliches – verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
b. Sollte der Veranstalter von Dritten mit der Begründung in Anspruch genommen werden, dass deren Rechte durch den am Wettbewerb Teilnehmenden verletzt werden, stellt der Teilnehmende den Veranstalter von sämtlichen derartigen Ansprüchen frei. Die Verpflichtung zur Freistellung gilt insbesondere für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.
13. Nutzungs- und Verwertungsrechte
a. Das Urheberrecht an dem Design verbleibt beim Teilnehmenden.
b. Der Teilnehmende räumt dem Veranstalter mit seiner Teilnahme am Wettbewerb - unter Verzicht auf das Recht der Urheberbenennung - für sein Design sowie alle im Zusammenhang mit dem Design eingereichten Inhalte das exklusive, unentgeltliche sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, das Design zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bewerben, zu veräußern, zu verändern, auszustellen, öffentlich zu präsentieren, zu senden, im Internet öffentlich zugänglich zu machen und auf andere körperliche wie unkörperliche Weise beliebig in Printmedien sowie allen digitalen Medien zu nutzen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Design mit dem geistigen Eigentum anderer Teilnehmer und/oder kreativer Personen zu vermischen und zu vertreiben. Er darf hierzu Dritten Unterlizenzen einräumen.
c. Zu den eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsarten zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Das Recht zur Produktion, zur Bewerbung und zum Verkauf von UNICEF-Grußkarten mit dem von dem Teilnehmenden gestalteten Design,
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Design beliebig zu vervielfältigen und zu verbreiten, dies beinhaltet primär das Recht zur Einbindung und Veröffentlichung des Designs im Rahmen der Udo Lindenberg Konzertreihe 2019, in Druckwerken (wie z.B. Katalogen), den Internet-Seiten des Veranstalters, in den Social Media Kanälen, in Ausstellungen und Präsentationen, auf Datenträgern sowie im Rahmen der auf den Wettbewerb bezogenen Kommunikation und Pressearbeit,
- das Ausstellungs-, Aufführungs- und Vorführungsrecht,
- das Recht des (auch teilweisen) Drucks,
- das Recht zur sonstigen Vervielfältigung, insbesondere durch fotomechanische oder ähnliche Verfahren,
- das Recht zur Wiedergabe durch Bildträger sowie das Recht zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und Wiedergabe, jeweils in digitalen und analogen Formen,
- das Recht zur Einspeicherung des Werks in eine (Online-)Datenbank,
- das Recht der Archivierung, d. h. das Recht, das Design mit anderen Designs zu sammeln und ggf. auch als Sammlung herauszugeben,
- das Recht zur Vermischung mit anderen Designs,
- das Recht zur teilweisen und vollständigen Übertragung der dem Veranstalter eingeräumten Rechte auf Dritte,
- das Recht zur Bearbeitung bzw. Adaptierung des Designs (insbesondere im Hinblick auf seine Verwendung und Eignung als Grußkarten-Motiv sowie Bestandteil der Bühnenshow von Udo Lindenberg).
d. Soweit an dem Design Nutzungsrechte Dritter bestehen, die bei der Entwicklung und Fertigung mitgewirkt haben, überträgt der Teilnehmende auch diese Rechte auf den Veranstalter und übernimmt eine selbständige Garantie dafür, dass diese Rechtsübertragungen für alle aufgezählten Nutzungs- und Verwertungsarten wirksam sind.
e. Der Teilnehmende trägt die Letztverantwortung für den wirksamen Rechtserwerb solcher Nutzungsrechte an Rechten Dritter. Soweit eine Rechtsübertragung nicht gelingt, steht der Teilnehmende hierfür ein.
f. Der Teilnehmende stellt den Veranstalter frei von Lizenzgebühren sowie von sämtlichen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Rechtsgrund.
g. Die Haftung des Teilnehmers richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Datenschutz
a. Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und nur zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung dieses Wettbewerbs.
b. Einzelheiten zur Art und dem Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters, welche unter https://www.unicef.de/datenschutz abrufbar ist.
c. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Daten nicht ohne die Einwilligung des Teilnehmenden für Zwecke zu nutzen, die nicht mit dem Wettbewerb in Verbindung stehen.
d. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per E-Mail oder schriftlich an „Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Höninger Weg 104, 50969 Köln“ die Löschung seiner per E-Mail übermittelten Registrierungsdaten zu bewirken und somit gleichzeitig von der Teilnahme zurückzutreten.
15. Sonstiges
a. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.
b. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
c. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
d. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung oder Begründung geändert werden.