Kinder weltweit

Internationaler Tag der Kinderrechte: Recht habt ihr!

Das Kindermagazin GEOlino stellt in jeder Ausgabe ein UNICEF-Projekt vor. In Heft 12/2020 geht es um die weltweiten Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechts-Konvention festgehalten werden.


von Verena Linde

Ob ihr tobt, schwimmt, bastelt, tanzt oder faulenzt: Ihr habt ein Recht auf Freizeit. Ebenso auf Bildung, auf Privatsphäre, auf den Zugang zu Medien. Diese und Dutzende andere Kinderrechte garantiert die UN-Kinderrechts-Konvention. Lest hier, was die Rechte für Mädchen und Jungen an anderen Orten der Welt* bedeuten.

Recht auf Gleichheit
© UNICEF/UNI235471/Willocq

*Bis auf die USA haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen (UN) die Kinderrechts-Konvention unterzeichnet.

Kinderrechte: Fragen und AntwortenFAQ

Wo kann man die Kinderrechte nachlesen?

In der UN-Kinderrechts-Konvention. Sie sind dort in 54 Artikeln aufgelistet.

Seit wann gibt es die Kinderrechts-Konvention?

Sie wurde im Jahr 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet.

Für wen gilt sie?

Für alle Kinder der Welt.* Allerdings ist es schwierig, sie einzuklagen, wenn sie nicht eingehalten werden. In Deutschland hat sich daher die National Coalition Deutschland gebildet, ein Netzwerk zur Umsetzung der Kinderrechts-Konvention in Deutschland. Sie besteht aus 120 Gruppen, die die Konvention bekannter und wirksamer machen wollen.


Recht auf Gleichbehandlung

Jedes Kind ist einzigartig. Ob es in Guatemala lebt, in Guinea oder Griechenland, ob die Haut hell oder dunkel ist, das Haar blond, braun, schwarz oder rot, ob ein Mensch dick, dünn, groß, klein, männlich oder weiblich ist: Jedes Kind hat das Recht auf respektvolle Behandlung und Förderung. Dieses Recht auf Gleich­behandlung
liegt der Kinderrechts-Konvention zugrunde.


Recht auf Bildung

Recht auf Bildung
© UNICEF/UNI319827/Kanobana

Während der Corona-Pandemie lernen? Gar nicht so einfach! Im Frühjahr blieben viele Schulen geschlossen, auch die der elfjährigen Umuhoza aus Ruanda. Doch die Regierung fand eine Lösung: Unterricht per Radio. Immerhin. Weltweit können mehr als 250 Millionen Jungen und Mädchen zwischen sechs und 17 Jahren nicht zur Schule gehen, und das war auch schon vor der Coronakrise der Fall: etwa weil keine Schule in Reichweite ist oder weil die Familie nicht genug Geld dafür hat.


Recht auf Gesundheit

Recht auf Gesundheit
© UNICEF/UNI240301/Abdul

Jeden Tag sterben Kinder an Krankheiten, an denen sie nicht sterben müssten – weil es in ihrer Heimat an Medikamenten und Ärzten fehlt. In Südasien und in Afrika südlich der Sahara ist die Gefahr für Mädchen und Jungen am größten. In Uganda etwa sterben mit 61 Kindern pro 1000 Einwohner deutlich mehr junge Menschen als beispielsweise in Deutschland, wo vier Todesfälle auf 1000 Einwohner gezählt werden. Um für die Gesundheit der Kinder zu kämpfen, versuchen Hilfsorganisationen, so viele Jungen und Mädchen wie möglich zu impfen, wie hier in Uganda. Stolz heben die Kinder ihre Impfpässe in die Luft. Sie alle sind jetzt gegen Masern, Polio und Röteln immun.


Recht auf Privatsphäre

Recht auf Privatsphäre
© UNICEF/UN0333594/Nybo

Ein eigenes Zimmer, davon können viele Kinder nur träumen. Besonders in Flüchtlingslagern, wie hier in Cox’s Bazar im Südosten Bangladeschs. Dort lebt meist die ganze Familie in nur einem „Raum“ mit Wänden aus Plastikplanen. Der zwölfjährige Abu aus Mayanmar ist froh, wenn er hier mal in Ruhe seine Hausaufgaben machen kann. Seine Lieblingsfächer: Englisch und Burmesisch.


Recht auf Freizeit

Recht auf Freizeit
© UNICEF/UNI212969/Prinsloo

Die einen müssen abtrocknen, die anderen den Müll rausbringen: Klar helfen Kinder im Haushalt – ihr sicher auch. Trotzdem bleibt für euch Zeit zum Spielen und Ausruhen, Freizeit eben. Doch 152 Millionen Kinder weltweit müssen schuften, um Geld für die Familie zu verdienen. Fast die Hälfte davon wiederum arbeitet zudem unter gefährlichen Bedingungen, etwa weil die Kinder beim Goldschürfen oder Müllsammeln mit giftigen Stoffen in Berührung kommen. Auch in dem afrikanischen Land Burundi müssen viele Mädchen und Jungen Geld verdienen, weil es in den Familien sonst nicht zum Leben reicht. Umso ausgelassener tanzen und singen die Kinder hier in einem Freizeitzentrum im Südwesten des Landes, wo sie vor Arbeit und Gewalt geschützt sind.


Recht auf besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht

Recht auf besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht
© UNICEF/UNI229177/Hasen

Der elfjährige Mahmoud sieht sich das Plakat genau an: Minen sind darauf abgebildet. Die Lehrer im Schulzelt eines Flüchtlingslagers im Nordosten Syriens erklären ihm, wie gefährlich diese sind. Denn Landminen liegen hier verborgen im Boden und sind so gebaut, dass sie explodieren, sobald jemand darauf tritt. Um Kindern wie Mahmoud zu helfen, richten Hilfsorganisationen deshalb abgeschirmte Zonen in den Lagern ein und lehren die Kinder, mit der schwierigen Situation vor Ort umzugehen. Die Not ist groß: Fast 80 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht – fast so viele, wie in ganz Deutschland leben. Kriege und Hunger vertreiben sie aus ihrer Heimat. Rund 40 Prozent von ihnen sind Kinder und Jugendliche.

Recht auf Zugang zu Medien

Recht auf Zugang zu Medien
© UNICEF/UN0143480/Prinsloo

Schnell mal einen Ort oder Namen googeln? Eine E-Mail verschicken? Nachrichten im Radio hören? Zeitschriften lesen? Für viele Kinder auf der Welt ist das nicht möglich. Entweder gibt es kein Internet oder kein Gerät, mit dem sie ins Netz gehen können. Oft mangelt es an Radio­geräten oder Strom. Doch der Zugang zu Medien birgt die Chance auf Bildung – gerade in Ländern, in denen Schulbücher knapp und Lehrer oft nur mittelmäßig ausgebildet sind. Deshalb versorgen Hilfsorganisationen wie UNICEF immer mehr Schulen mit internetfähigen Geräten wie Tabletcomputern. Die zwölfjährige Waibai (Mitte) aus Kamerun hat schnell erfasst, wo sie tippen muss, um etwas nachzulesen. Dass sie hier auf
zig Fragen eine Antwort bekommt, sich zu so gut wie jedem Thema schlau machen kann, ist für die Schülerin eine große Freude und: eine neue Erfahrung.


Recht auf Hilfe bei Behinderung

Recht auf Hilfe bei Behinderung
© UNICEF/UN0251346/Herwig

Amal hat Glück im Unglück. Denn obwohl die Neunjährige im jordanischen Flüchtlingslager Zaatari lebt, erhält sie besondere Unterstützung. Amal kann nicht laufen und sitzt im Rollstuhl. Im Camp bekommt sie eine spezielle Therapie, und der Spielplatz ist extra so gebaut, dass auch Kinder mit Behinderung darauf toben können – wie auf dieser Wippe, auf die sogar Amals Rollstuhl passt.


Recht auf freie Meinungsäußerung

Recht auf freie Meinungsäußerung
© UNICEF/UN0298766/Chol

Eure Meinung zählt! Das gilt überall, ob es um Bildung, um euer Familienleben oder um eure Träume geht. Im Süd­sudan, wo besonders Kinder jahrelang unter Kämpfen und Konflikten innerhalb des Landes gelitten haben, schreien sie nun laut heraus: Wir lernen wieder! Damit zeigen sie der Regierung und der ganzen Welt, wie wichtig ihnen die Schule, ihre Bildung, ihre Chance auf eine gute Zukunft sind.


Recht auf Schutz vor Gewalt

Recht auf Schutz vor Gewalt
© UNICEF/UNI159382/Pirozzi

Ob groß oder klein – keinem Menschen darf Gewalt angetan werden. Sich zu wehren ist für Kinder besonders schwierig. Deshalb haben sie ein Recht auf besonderen Schutz. Dazu gehört auch, denjenigen zu helfen, denen bereits etwas zugestoßen ist – wie der neunjährigen Natalia aus Bolivien. Eine Therapeutin versucht mithilfe einer Handpuppe, mit dem Mädchen ins Gespräch zu kommen, um die seelischen Wunden zu heilen, die die erlebte Gewalt hinterlassen hat.

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Verena Linde, Textredakteurin beim Kindermagazin GEOlino
Autor*in Verena Linde

Verena Linde ist Textredakteurin beim Kindermagazin GEOlino und schreibt dort unter anderem über UNICEF-Projekte aus aller Welt.