Wie ist die Rechtslage?
Zur Rechtslage weltweit: Bei der weiblichen Genitalverstümmelung handelt es sich um eine schwere Verletzung der Menschenrechte und einen schweren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention, etwa des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit.
Auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist die Beendigung von schädlichen Praktiken wie FGM sowie Früh-, Kinder- und Zwangsheirat verankert (Ziel 5.3).
Zur Rechtslage in Deutschland: Neben zahlreichen Konventionen und Resolutionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien hierzulande seit September 2013 als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.