© UNICEF/UN0709666/ZimmermannKinder demonstrieren vor dem Bundestag.
Gut zu wissen

Die Bundestagswahl für Kinder erklärt

Am 23. Februar 2025 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wir erklären dir, was bei der Bundestagswahl passiert und warum wählen gehen so wichtig ist.


von Andrea Floß

Was sind die Bundestagswahlen – einfach erklärt?

Deutschland ist eine Demokratie, das heißt die Bürgerinnen und Bürger bestimmen über die Politik, die gemacht wird. Da in einer Demokratie niemand alles allein entscheidet, wählt das Volk seine Vertreter*innen.

Die Politikerinnen und Politiker, die bei der Bundestagswahl die meisten Stimmen bekommen, entscheiden als Abgeordnete im Deutschen Bundestag in Berlin über die Politik der nächsten vier Jahre – etwa über neue Gesetze, wofür Geld ausgegeben wird und wer der nächste Bundeskanzler oder die -kanzlerin wird.

Wie funktioniert eine Bundestagswahl?

Bundestagswahl für Kinder erklärt: Wahlplakate

Vor der Bundestagswahl werben die Parteien mit Plakaten um Stimmen. Auf dem Foto siehst du Plakate von der Wahl 2017.

© UNICEF/UNI273963/Müller

Damit die Bundestagswahl gut funktioniert, braucht es viele Helferinnen und Helfer, die die Wahl vor Ort in den Städten und Dörfern organisieren.

Alle, die wählen dürfen, erhalten spätestens drei Wochen vorher einen Einladungsbrief. In dieser sogenannten Wahlbenachrichtigung steht der Termin der Bundestagswahl und die Adresse, wo gewählt wird. Als Wahllokale dienen wohnortnahe Räume in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Kindergärten.

Wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kann, zum Beispiel weil man im Urlaub oder krank ist, kann man auch per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Briefwahl muss rechtzeitig vorher beantragt werden. Wichtig ist, dass der angekreuzte Stimmzettel bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag ankommt. Sollte es mit dem Rücksenden eng werden, kann man den Wahlzettel auch noch persönlich abgeben.

Bundestagswahl für Kinder erklärt: Ein Stimmzettel wird abgegeben

Die Stimmzettel werden im Wahllokal in einer Urne gesammelt und dann ausgezählt.

© UNICEF/UNI595688/Stroisch

Die Bundestagswahl ist geheim. Das ist wichtig, damit jede und jeder wählen kann, wen er oder sie will. Deshalb macht man seine beiden Kreuzchen auf dem Wahlzettel unbeobachtet. Dafür stehen in den Wahllokalen sogenannte Wahlkabinen mit Sichtschutz. Wer wegen einer Behinderung zum Beispiel nicht gut laufen oder nicht gut sehen kann und Hilfe braucht, bekommt eine Begleitung.

Der Stimmzettel kommt in einen Umschlag und wird von den Wählerinnen und Wählern selbst in eine Art großen Briefkasten gesteckt – die Wahlurne. Deshalb heißt wählen gehen auch „zur Urne gehen“.

Was sind die Erst- und Zweitstimme?

Auf dem Wahlzettel stehen die Namen der Politiker*innen, die gewählt werden können. Alle dürfen auf dem Wahlzettel zwei Kreuzchen machen, haben also zwei Stimmen: die Erststimme ist für den oder die Abgeordnete aus dem jeweiligen Wahlkreis, die Zweitstimme für die Partei. Das ist ein bisschen kompliziert zu verstehen – sogar für Erwachsene. Wir erklären es dir.

Mit der Erststimme kann man eine bestimmte Person direkt wählen, die sich in der Stadt oder dem Dorf, in dem man wohnt, für den Bundestag zur Wahl stellt. Oft kennt man diese Kandidat*innen von den Wahlplakaten oder von einem Treffen am Wahlkampfstand.

Mit der Zweitstimme wählt man die Partei. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen, die in etwa die gleichen politischen Meinungen und Ziele vertreten. Vor der Wahl haben die Parteien eine Liste mit den Männern und Frauen gemacht, die für sie auf jeden Fall in den Bundestag sollen. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele der 630 Sitze eine Partei bekommt. Die Reihenfolge auf den Landeslisten bestimmt dann, wer von den Kandidatinnen und Kandidaten darauf Platz nehmen darf.

Dabei gibt es eine Hürde: Mindestens fünf Prozent der Wählerinnen und Wähler müssen eine Partei gewählt haben, damit sie in den Bundestag kommt. Parteien, die in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben, kommen auch in den Bundestag.

Wer darf wählen?

Jeder Bürger und jede Bürgerin in Deutschland hat das Recht zu wählen. Wählen gehen dürfen alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Auch Deutsche, die im Ausland leben, dürfen mitwählen. Wahlberechtigt sind in Deutschland rund 60 Millionen Menschen.

Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen also noch nicht selbst wählen. Aber wir von UNICEF setzen uns dafür ein, dass deine Wünsche und deine Rechte trotzdem von den Politiker*innen berücksichtigt werden! Mehr dazu gibt es hier in unseren Informationen zur Bundestagswahl.

Bundestagswahl für Kinder erklärt: Junge UNICEF-Engagierte liegen im Kreis

In einer Demokratie kommt es auf alle an. In Deutschland darf aber erst ab 18 Jahren gewählt werden.

© UNICEF/UNI595629/Stroisch

Parteien für Kinder erklärt

Wir haben es oben schon kurz erwähnt: Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen, die in etwa die gleichen politischen Meinungen und Ziele vertreten. Einige der Parteien, die bei einer Bundestagswahl zur Wahl stehen, waren schon vorher im Parlament vertreten und haben politische Entscheidungen für unser Land getroffen. Andere wollen neu in das Parlament gewählt werden. Am 23. Februar 2025 standen insgesamt 41 Parteien zur Wahl.

Sie alle werben um die Stimmen der Wähler*innen und möchten möglichst viele Stimmen gewinnen. Denn je mehr Menschen eine Partei wählen, desto mehr Plätze bekommt sie im Parlament, dem Bundestag. Und je mehr Plätze eine Partei hat, desto mehr kann sie mitbestimmen, welche Entscheidungen im Land getroffen werden.

Hast du das gewusst? Auch Jugendliche können Mitglieder in Parteien werden. Dafür muss man mindestens 14 Jahre alt sein, bei manchen Parteien sogar 16. Viele Parteien haben eigene Jugendorganisationen, die heißen dann zum Beispiel "Jusos" bei der SPD oder die "Junge Union" bei CDU und CSU.

Ihre politischen Ziele und Vorstellungen – also das, was sie machen wollen, wenn sie die Wahl gewinnen – schreiben die Parteien in ein Wahlprogramm. Was das ist, erklären wir im nächsten Punkt.

Wahlprogramm einfach erklärt

Es gibt zwei Begriffe, die sehr ähnlich klingen: Wahlprogramm und Parteiprogramm. Vielleicht hast du einen oder beide schonmal gehört.

In ihrem Parteiprogramm hält eine Partei fest, welche politischen Werte und Ziele sie verfolgt. Darin kann zum Beispiel stehen, ob sie sich für das Klima einsetzen möchte, für mehr Schulen und Kindergärten oder dafür, dass Erwachsene bei der Arbeit fair bezahlt werden. Die Mitglieder einer Partei beschließen das Parteiprogramm gemeinsam. Danach gilt es für mehrere Jahre. Es zeigt allen, die es lesen, wofür die Partei steht.

Das Wahlprogramm einer Partei ist eine aktuelle, oft gekürzte Form des Parteiprogramms. Die Parteien geben ihr Wahlprogramm kurz vor der Wahl heraus. Darin kann man lesen, wie die Partei aktuelle Probleme im Land lösen und was sie umsetzen möchte, wenn sie gewählt wird.

Tipp: Die Wahlprogramme aller Parteien findest du im Internet. Wenn du also wissen möchtest, was eine bestimmte Partei sich für die Zeit nach der Bundestagswahl vorgenommen hat, kannst du auf der Internetseite der Partei schauen. Leider haben nicht alle Parteien ihre Wahlprogramme auch für Kinder erklärt. Vielleicht können dir deine Eltern oder Lehrer*innen helfen, es zu verstehen.

Die Auszählung: Was passiert nach der Bundestagswahl?

Bundestagswahl für Kinder erklärt: Jugendliche zu Besuch bei Olaf Scholz

Selfie mit dem Bundeskanzler: Vor dem Weltkindertag 2022 diskutieren junge UNICEF-Engagierte in Berlin mit Olaf Scholz über die Kinderrechte.

© UNICEF/UN0740553/Bundesregierung – Sandra Steins

Wenn die Bundestagswahl um 18 Uhr zu Ende ist, werden die abgegebenen Stimmen gezählt. Kurz nachdem die Wahllokale geschlossen sind, liegen schon erste Hochrechnungen vor. Das bedeutet, dass Wähler*innen nach ihrer Wahl vor dem Wahllokal gefragt wurden, was sie gewählt haben. Aus dieser Befragung und den ersten Ergebnissen der Auszählung werden die Hochrechnungen erstellt. Sie deuten schon auf das Wahlergebnis hin – aber es bleibt spannend! Das endgültige Ergebnis kommt meist später am Abend oder am nächsten Morgen und wird über Fernsehen, Internet, Zeitung und Radio gemeldet.

Nach der Wahl schließen sich die gewählten Abgeordneten zu Gruppen zusammen – sie bilden Fraktionen im Bundestag. Die Fraktionen wollen bei Abstimmungen über Anträge gewinnen und möglichst viele ihrer politischen Ziele erreichen – je größer die Fraktion ist, desto besser. Denn die Abstimmung über einen Antrag gewinnt die Gruppe mit den meisten Stimmen. Das nennt man Mehrheit.

Es kommt aber selten vor, dass eine Fraktion alleine die Mehrheit im Bundestag hat. Deshalb verabreden sich mehrere Parteien zur Zusammenarbeit und bilden eine Koalition: So können sie gemeinsam abstimmen, wer Bundeskanzler*in wird oder aus welcher Partei die Minister*innen kommen. Bis der Regierungsvertrag steht, sind meist viele Verhandlungen nötig.

Bundestagswahl für Kinder erklärt: Ein Kind in UNICEF-Shirt mit Megafon

Wir von UNICEF setzen uns dafür ein, dass die Belange von Kindern in der Politik mehr Aufmerksamkeit bekommen.

© UNICEF/UNI595827/Stroisch

Vielleicht hast du gehört, dass die letzte Regierungskoalition „Ampel-Koalition“ genannt wurde? Das liegt an den Farben der Parteien, die sich in dieser Koalition zusammengeschlossen hatten: Rot (SPD), Gelb (FDP) und Grün (die Grünen) – wie eine Ampel. Welche Farben die neue Koalition haben wird, erfahren wir nach der Bundestagswahl.

Für eine Demokratie ist aber auch eine starke Opposition wichtig – das sind die Abgeordneten, die nicht zu den Regierungsparteien gehören, aber auch ihre Meinung sagen und Gegenvorschläge machen können.

Wie wird der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt?

Wenn die Parteien gesprochen und sich darauf geeinigt haben, wer miteinander regieren möchte, steht die Koalition. Nun kann auch der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin gewählt werden. Dazu müssen sich die Parteien in der Koalition einigen, wer Kanzler oder Kanzlerin werden soll. Diesen Namen teilen sie dann dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin mit.

Denn nicht die Koalition selbst, sondern die oder der Bundespräsident*in schlägt offiziell vor, wer als Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin gewählt werden soll. So steht es im Grundgesetz.

Die Abgeordneten im Parlament, dem Bundestag, wählen anschließend in geheimer Wahl den Kanzler oder die Kanzlerin. Es ist üblich, dass die Partei, von der die meisten Mitglieder im Parlament sitzen, den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin bestimmen kann.

Willst du mehr wissen?Politik für Kinder einfach erklärt findest du auch auf diesen Seiten:

Zur Bundestagswahl gibt es auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung Infos, Comics und Spiele. Du kannst du auch dein eigenes Wahlplakat entwerfen.

Die Kinderkommission vom Bundestag beantwortet Fragen zum Thema „Eine Politik für Kinder“.

Das Kindermagazin Geolino widmet der Bundestagswahl zwei Ausgaben (21. Januar und 18. Februar 2025), Podcasts und Online-Beiträge.

Klexikon.de ist ein kostenloses Online-Lexikon für Schulkinder. Zum Thema Bundestagswahl 2025 gibt es über die Kindersuchmaschine „Frag Finn" weitere Seiten.

Dein Einsatz zählt – auch ohne Wählen!

Bundestagswahl für Kinder erklärt: Kinder schauen im Kreis in die Kamera

Es gibt viele Möglichkeiten, gemeinsam mit UNICEF die Welt zu verändern. Mach mit und engagiere dich für die Kinderrechte!

© UNICEF/UNI604139/Etges

Findest du es ungerecht, dass du bei der Bundestagswahl noch nicht mitwählen darfst? Auch wenn die Politik in Deutschland von den Erwachsenen gemacht wird – es gibt viele Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, selbst aktiv zu werden.

Wo wünschst du dir unbedingt Veränderungen und mehr Mitsprache? Wer braucht deiner Meinung nach mehr Unterstützung und was ist nötig, damit die Zukunft für alle gut wird?

Mach mit und sorge dafür, dass die Erwachsenen die Kinderrechte nicht aus dem Blick verlieren. Gemeinsam mit UNICEF kannst du dich für eine bessere Welt einsetzen – gegen Ungerechtigkeit, Armut und Ausbeutung, für gleiche Chancen, mehr Miteinander und bunte Vielfalt – für Kinder und Jugendliche hier in Deutschland und weltweit.

Aktiv werdenGemeinsam mit UNICEF für Kinderrechte eintreten

Aktionen für (Schul-)Kinder

Laufen für UNICEF

Laufen, Spenden sammeln und Kindern weltweit helfen – mach mit deiner Schulklasse mit bei der Schulaktion „Laufen für UNICEF“. Lass dir dabei am besten von deinen Eltern oder Lehrer*innen helfen.

Lesen für UNICEF

Lesen und dabei Gutes tun: Mit jeder gelesenen Seite kannst du Kindern in Madagaskar helfen.

Aktionen für Jugendliche

Good Action – Aktionen für Jugendliche

Auf unserer Youth-Seite findest du Infos zu den Kinderrechten und viele weitere Aktionsideen speziell für Jugendliche.

JuniorTeams

Werde Teil der UNICEF-Community und hilf Kindern weltweit – komm ins UNICEF-JuniorTeam in deiner Stadt!

Stand up, speak out!

Setz dich gemeinsam mit UNICEF für Demokratie, Miteinander und Vielfalt ein! Eine Aktion für Jugendliche.

#ActOnClimate

Mit unseren Aktionen kannst du auf die Klimakrise und die Gefährdung der Kinderrechte aufmerksam machen.

Andrea Floß:  Autorin im UNICEF-Blog
Autor*in Andrea Floß

Andrea Floß ist freie Mitarbeiterin von UNICEF Deutschland und bloggt zu aktuellen UNICEF-Themen.