Recht auf gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Misshandlung, Missbrauch sowie Vernachlässigung (Art. 19).
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Misshandlung, Missbrauch sowie Vernachlässigung (Art. 19).