Recht auf elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden, es sei denn dies würde das Kindeswohl gefährden (Art. 9 & 18). Die Eltern sind veranwortlich für das Kindeswohl. Die Staaten haben sie dabei aber zu unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Kinderbetreuung.