Männer und Frauen
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, so steht es in Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. Trotzdem ist dies in der Realität nicht immer der Fall. Im Arbeitsleben gibt es immer noch sexuelle Belästigungen von Frauen, was unter anderem unter dem Hashtag #metoo zurzeit international diskutiert wird.
Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen auch weniger Geld als Männer. Die so genannte „Gender Pay Gap“, also die Lohnlücke zwischen Mann und Frau, liegt bei 21 Prozent. Grund ist, dass Frauen häufiger in sozialen Berufen arbeiten, in denen die Gehälter generell niedrig sind. Außerdem arbeiten viele Frauen nur in Teilzeit, wodurch sie ebenfalls weniger verdienen und schlechtere Aufstiegschancen haben. Aber auch wenn Frauen und Männer denselben Beruf ausüben, erhalten Frauen im Schnitt immer noch circa 6 Prozent weniger Lohn.
In diesem Artikel werden einige Pro und Kontra Argumente zur gesetzlichen Lohngleichheit aufgeführt.
In einem kurzen Beitrag berichtet die Tagesschau über sexuelle Belästigung im EU-Parlament.