UNICEF-Ombudsperson
UNICEF Deutschland ist den Grundsätzen von Transparenz, Fairness und ethischem Handeln verpflichtet. Dafür hat UNICEF sich klare Regeln für das Verhalten von Führungskräften, haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie Mitglieder der Gremien gegeben, interne Abläufe festgelegt und Richtlinien z.B. für den Umgang mit Lieferanten, Dienstleistern und anderen Partnern aufgestellt.
Als Grundlage dient verpflichtend ein Leitbild, in dem der professionelle, sparsame, wirksame und verantwortungsvolle Umgang mit den UNICEF anvertrauten Mitteln eine zentrale Rolle spielt und eine vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit aller festgelegt ist. Alle Mitarbeiter/innen und Mitglieder in den Gremien bekennen sich damit zu einem Verhalten, dass zu jeder Zeit von Integrität und Verantwortungsbewusstsein geprägt sein muss.
Zusätzlich zu etablierten internen und externen Kontrollmechanismen hat der UNICEF-Vorstand eine unabhängige Ombudsperson ernannt. Dieses Amt hat Frau Katharina Borchardt inne. Jede Person, Spender, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter/innen oder Mitglieder der UNICEF Gremien können sich an Frau Borchardt wenden, wenn sie der Ansicht sind, dass gravierende Verstöße gegen die o.g. Regeln oder andere schwerwiegenden Missstände vorliegen. Dabei ist es selbstverständlich, dass die Ombudsperson alle Eingaben strikt vertraulich behandelt.
Frau Borchardt ist als unabhängige Good Governance-Expertin tätig für Unternehmen und Nichtregierungsorganisation (NGOs) und seit langem aktiv in strukturellen, prozessualen und ethischen Verhaltensfragen.
Kontaktdaten UNICEF-Ombudsperson
Katharina Borchardt
E-Mail: Katharina.hanna.borchardt@gmail.com
Telefon: 089-41425277
Mobil: 0170 6140561