Kinderrechte und Unternehmen
Praktisch jeder Wirkungsbereich eines Unternehmens hat potenziell Auswirkungen auf das Leben von Kindern: in globalen Wertschöpfungsketten, durch die Arbeitsbedingungen für Eltern, durch Folgen für die Umwelt, durch Produktsicherheit oder Marketing. Dieser Einfluss kann positiv aber auch negativ sein. Deshalb setzt sich UNICEF in Deutschland für wirksame politische Maßnahmen und Gesetze für unternehmerische Sorgfaltspflichten ein. Zusätzlich unterstützt UNICEF dabei, dass Unternehmen die Risiken und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Kinderrechte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten erkennen und auf dieser Basis Maßnahmen ergreifen zu können, die Kinderrechte schützen und fördern.
Warum ist es wichtig, die Kinderrechte im Rahmen unternehmerischer Sorgfaltspflichten zu achten?
Unternehmen haben die Verantwortung, die Rechte von Personen, die potentiell von ihren Tätigkeiten betroffen sind, im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht vorrangig zu berücksichtigen. So ist dies seit 2011 in den UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und auch zunehmend in nationaler und regionaler Gesetzgebung festgehalten. Kinder machen rund ein Drittel der Weltbevölkerung aus. Ihre spezifischen Rechte, festgeschrieben in der UN-Kinderrechtskonvention, sind also auch zentral für die Erfüllung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.
Auswirkungen auf das Leben von Kindern ergeben sich durch Maßnahmen am Arbeitsplatz , im direkten Umfeld und Absatzmarkt der Unternehmen sowie bei Partnern und Gemeinden entlang globaler Lieferketten. Immer wieder kommt es dabei zu unterschiedlichen und vielfältigen Kinderrechtsverletzungen. Zu den wohl bekanntesten zählt Kinderarbeit: Arbeiten, für die Kinder zu jung sind, die gefährlich oder ausbeuterisch sind, die körperliche oder seelische Entwicklung schädigen oder die Kinder vom Schulbesuch abhalten.
Kinderrechtsverletzungen ergeben sich aber auch durch unwürdige Arbeitsbedingungen von Eltern und jungen Arbeiter*innen, durch unzureichende Löhne zur Existenzsicherung von Familien oder durch Umweltverschmutzungen – etwa Emissionen und Abwässer von Textilfabriken, Pestizide in der Landwirtschaft oder Luftverschmutzung im Bergbau.

Bild 1 von 6 | Madagaskar: Sambilahatsa ist zwölf Jahre alt und ging von der Schule ab, um in einer Mica-Mine zu arbeiten – eine gefährliche und gesundheitlich belastende Arbeit. Mica oder Glimmer wird in vielen Kosmetikprodukten verwendet.
© UNICEF/UN0673616/Andrianantenaina
Bild 2 von 6 | Burkina Faso: Relwende, 24, hat ihren einjährigen Sohn Cedric mit zur Arbeit im Steinbruch gebracht – keine gute, sichere Umgebung für ein kleines Kind. Da sie keine Betreuung für ihren Sohn hat, bleibt der jungen Mutter jedoch nichts anderes übrig.
© UNICEF/UNI394757/Dejongh
Bild 3 von 6 | Demokratische Republik Kongo: Kinder werden in einer Goldmine ausgebeutet. Viele weitere Kinder im Land müssen in Kobaltminen, häufig im Kleinbergbau arbeiten – der Rohstoff wird unter anderem für Smartphones genutzt. Die Arbeitsbedingungen sind sehr gefährlich, Unfälle keine Seltenheit.
© UNICEF/UN0773870/Brown
Bild 4 von 6 | Bangladesch: Mohammad arbeitet als Feuerwehrmann in einer Textilfabrik im Raum Dhaka. Seine dreijährige Tochter Jisha darf seine Schutzausrüstung anprobieren – normalerweise haben Mohammad und seine Frau angesichts langer 12-Stunden-Tage kaum Zeit für sie.
© UNICEF/UN0292175/Sokol
Bild 5 von 6 | Bangladesch: Die Freunde Amin und Mossaddek lassen sich, leider regelmäßig, ungesunde Snacks schmecken. Ihre Eltern haben aufgrund von langen Arbeitstagen wenig Zeit für einen gesunden Essensplan, und Fast-Food-Ketten nutzen immer neue Wege, um Kunden zu werben – auch Kinder.
© UNICEF/UNI210978/Sujan
Bild 6 von 6 | Bangladesch: Der 6-jährige Zuhuir lässt es sich, leider regelmäßig, im Fast-Food-Restaurant schmecken. Seine Eltern haben aufgrund von langen Arbeitstagen wenig Zeit für einen gesunden Essensplan, und Fast-Food-Ketten nutzen immer neue Wege, um Kunden zu werben – insbesondere Kinder.
© UNICEF/UNI210861/SujanKinder sind verletzlicher als Erwachsene – sie brauchen eine faire Zukunft
Kinder sind besonders anfällig für diese Auswirkungen unternehmerischen Handelns, gleichzeitig haben sie häufig keine Gelegenheit, für ihre Interessen einzutreten. Im Vergleich zu Erwachsenen sind Kinder anfälliger für schädliche Faktoren, die ihre physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können – mit langfristigen Folgen bis ins Erwachsenenalter. Ihre Rechte und Vulnerabilitäten sowie spezifischen Bedürfnisse sollten also bei der Gestaltung von unternehmerischen Prozessen und Strategien mitgedacht werden, um negative Auswirkungen zu minimieren und künftig zu vermeiden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die auf die Wiedergutmachung bereits geschehener Kinderrechtsverletzungen abzielen.
Gleichzeitig sind Unternehmen maßgebliche Akteure für das Gestalten einer fairen und nachhaltigen Zukunft. Sie besitzen das Potential und die Kraft, die Verwirklichung der Kinderrechte zum Positiven zu beeinflussen. Nicht zuletzt die wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte haben dazu beigetragen, dass es vielen Kindern weltweit heute besser geht als zuvor.
Dennoch sind auch heute noch die Hälfte der 1,2 Milliarden Menschen, die in multidimensionaler Armut leben, Kinder unter 18 Jahren. Unternehmen bieten sich zahlreiche Chancen, weiter positiven Einfluss auszuüben, die Rechte von Kindern zu stärken und eine gerechtere Zukunft für alle mitzugestalten.
Wir haben die Chance, gemeinsam mit der Wirtschaft die Weichen für eine sichere und gerechtere Zukunft für die Kinder weltweit zu stellen. Wenn Unternehmen das Wohl von Kindern, jungen Menschen und Familien stärker in den Fokus ihrer Prozesse rücken, ist das eine nachhaltige Investition mit Wirkung – für die Kinder und uns alle!

Das tut UNICEF
Im Rahmen von politischer Arbeit wirkt UNICEF darauf hin, dass verbindliche regulatorische Maßnahmen für Kinder im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte eingeführt werden. Nationale sowie regionale Gesetzgebung für die unternehmerische Sorgfaltspflicht muss die Verwirklichung der Kinderrechte wirksam fördern.
Parallel unterstützt UNICEF dabei, dass Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und Familien besser nachkommen können: Weiterbildungsformate, Studien und unterstützende Handreichungen oder Veranstaltungen helfen dabei, negative Auswirkungen ihres Handelns auf Kinder zu erkennen, zu minimieren und langfristig durch die Integration der Kinderrechte in entsprechende Prozesse ganz zu vermeiden.
Grundlage und Referenzrahmen dieser Arbeit sind die UN-Kinderrechtkonvention, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln („Children’s Rights and Business Principles“, CRBP).
Die CRBP hat UNICEF gemeinsam mit Save the Children und dem UN Global Compact im Jahr 2012 veröffentlicht. Sie definieren auf der Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte die spezifische Verantwortung von Unternehmen gegenüber den Kinderrechten und zeigen entlang von zehn Grundsätzen auf, wie Unternehmen die Kinderrechte im Rahmen ihres Handelns schützen und fördern können.
Darüber hinaus arbeitet UNICEF weltweit mit nationalen Regierungen, Unternehmen und anderen Partnern in den UNICEF-Programmländern zusammen: Vor Ort entwickelt und unterstützt UNICEF gezielt Programme zur Prävention von Kinderrechtsverletzungen im Unternehmenskontext, zum Beispiel durch besseren Zugang zu Bildung, bessere soziale Schutzsysteme, Gesundheitsversorgung und Unterstützung für besonders arme Familien.
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Laura MuchKinderrechte bei Unternehmen
Ressourcen & Downloads
EU Lieferkettengesetz / European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD)
UNICEF Positionen
- UNICEF Position zur EUCSDDD
- UNICEF Webseite mit Empfehlungen für Umsetzung
- Stellungnahme zur Verabschiedung der EUCSDDD
- Gemeinsame Stellungnahme von OHCHR, UNDP, UNEP, UNFPA, UNICEF und UNOPS zur Notwendigkeit der EUCSDDD
- UNICEF Position zu den Trilog Verhandlungen: The way forward for the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive
- UNICEF Position zum Entwurf der Europäischen Kommission: An EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive that Works for Children
Deutsche Positionen
- Stellungnahme zur Verabschiedung der EUCSDDD
- Gemeinsame Meldung mit deutschen Kinderrechtsorganisationen: Große Chance für Kinderrechte ist durch Enthaltung der Bundesregierung gefährdet
- Gemeinsamer Brief mit Kinderrechtsorganisationen an die Bundesregierung: Kinderrechte im globalen Wirtschaftssystem besser schützen
- Publikation Kinder wirksam schützen: Was das EU-Lieferkettengesetz leisten sollte & Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Publikation
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
NGO Papiere & Stellungnahmen
- Pressemitteilung Lieferkettengesetz: Bundesregierung muss auf EU-Ebene nachbessern
- Gemeinsamer Appell für Nachbesserungen im Sorgfaltspflichtengesetz
- Pressemitteilung Lieferkettengesetz sollte Kinder wirksam schützen
- Statement von Christian Schneider
- Deutschland: Kinderrechte auch in Lieferketten achten. Forderung nach einem wirksamen Sorgfaltspflichtengesetz
- Positionspapier Kinderrechte und unternehmerische Sorgfaltspflichten
Blogbeiträge
- Blogbeitrag zum Sorgfaltspflichtengesetz
- Blogbeitrag zum Positionspapier auf dem Blog des Business and Human Rights Resource Centres
Allgemeine Übersicht mit Ressourcen im Bereich Kinderrechte und Unternehmen
Branchen Case Studies
ESRS Leitfäden
Links Publikationen Kinderarbeit
- Tackling Child Labor: A Guide for Financial Institutions, vom the CENTRE, Shift und UNICEF
- Klimawandel als Treiber von Kinderarbeit, von ILO und UNICEF
- Child Labour and Responsible Business Conduct. A Guidance Note for Action
- Kinderarbeit bekämpfen: Ein Leitfaden für Führungskräfte, vom WBCSD und UNICEF
- Blogbeitrag Kinderarbeit weltweit: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Familienfreundliche Arbeitsplätze
Veröffentlichungen zu den Grundsätzen Kinderrechte und unternehmerisches Handeln
Blogbeiträge zum 10 Jährigen Jubiläum der Grundsätze 2022
- Gemeinsamer Blog mit Save the Children Deutschland & UN Global Compact Deutschland
- Link zur Aufzeichnung Jubiläumsveranstaltung
- Gemeinsamer Blog 2 mit Save the Children Deutschland & UN Global Compact Deutschland
Veranstaltungsblogbeiträge
- Blogbeitrag zum 10. Runden Tisch Kinderrechte im Sorgfaltsprozess, gemeinsam mit Save the Children, UNGCD und dem Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Blogbeitrag Familienfreundliche Arbeitsplätze - Ansätze und Praktiken zur Förderung menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten
- Blogbeitrag zur Dialogveranstaltung: Familienfreundliche Arbeitsplätze – was sie sind und was sie leisten
Veröffentlichungen zu den Grundsätzen Kinderrechte und unternehmerisches Handeln
Blogbeiträge zum 10 Jährigen Jubiläum der Grundsätze 2022
- Gemeinsamer Blog mit Save the Children Deutschland & UN Global Compact Deutschland
- Link zur Aufzeichnung Jubiläumsveranstaltung
- Gemeinsamer Blog 2 mit Save the Children Deutschland & UN Global Compact Deutschland
Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der CRB UNICEF Webseite.