Pressemitteilung

Sammlung Rau für UNICEF: Einigung mit Erben des Kunsthauses A.S. Drey: „Johannes der Täufer“ des Meisters von 1419 wird verkauft

Köln

Erlös geht zur Hälfte an UNICEF

UNICEF hat mit der Erbengemeinschaft des Kunsthauses Drey vereinbart, das Gemälde „Johannes der Täufer“ des so genannten Meister von 1419 aus der Sammlung Rau zu verkaufen. Der Verkauf ist notwendig, um Ansprüche der Erbengemeinschaft des früheren Münchner Kunsthauses abzugelten.

Die Vereinbarung kam nach kurzen Verhandlungen zustande, nachdem UNICEF sich davon überzeugt hatte, dass das Anliegen der Erbengemeinschaft – vertreten durch die Rechtsanwälte von Trott zu Solz - Lammek – legitim ist. Der Wert des Bildes aus dem Kern der Sammlung Rau wird auf mehrere hunderttausend Euro geschätzt. Der Erlös geht je zur Hälfte an die Erben des Kunsthauses Drey und an die UNICEF-Stiftung. Das Kunsthaus A.S. Drey war 1936 aufgrund der jüdischen Abstammung seiner Besitzer zum Verkauf seiner Werke gezwungen worden. Gustav Rau hatte das Bild im Jahr 1983 bei Christie’s in London erworben. Damals waren noch keine Ansprüche auf Restitution bekannt.

„Wir danken den Erben des Kunsthauses Drey für die großzügige Regelung. Sie überlassen die Hälfte des Verkaufserlöses der weltweiten Arbeit von UNICEF für Kinder und ihre Rechte – darüber freuen wir uns sehr. Wir sind überzeugt, damit eine Regelung im Sinne des Stifters Gustav Rau gefunden zu haben“, sagte UNICEF-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus.

Das Gemälde, das 1419 in Florenz – vermutlich als Werk von Battista di Bagio Sanguigni – entstand, wird am 6. Juli 2010 bei Christie’s in London zur Auktion kommen. Es gehört zu dem Konvolut von 240 Werken der Sammlung Rau für UNICEF im Arp Museum Bahnhof Rolandseck und wurde im Rahmen der ersten Wechselausstellung „Tiepolo und das Antlitz Italiens“ in der Reihe „Kunstkammer Rau“ 2009 gezeigt. Das Arp Museum erhält nun von UNICEF eine neue Leihgabe: Eine Darstellung Johannes des Täufers von Jacopo Landini aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts.

UNICEF wurde bei der Vereinbarung mit der Erbengemeinschaft juristisch pro bono vertreten von der Anwaltskanzlei FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER LLP.