Pressemitteilung

Wissenswertes zum Artikel „Erbstreit mit UNICEF“ auf Spiegel online

Köln

+ + + + Aktuelle Information: Verständigung in Nachlassangelegenheit (vom 9. Juli 2015) + + + +

Köln, 03. Juli 2015. Die Mittel aus Erbschaften dienen dazu, Kindern in Not kurzfristig und langfristig zu helfen. Dafür setzen wir uns ein. Die Aufregung um den Artikel macht uns deshalb sehr betroffen.

Von den Verantwortlichen einer Organisation wie UNICEF wird zu Recht erwartet, dass in Nachlassverfahren mögliche Ansprüche geprüft werden. Das ist ein Gebot der Sorgfalt.

In dem aktuellen Fall handelt es sich um eine übliche rechtliche Klärung von Erbansprüchen. Wir streben eine Verständigung mit der Familie an.

Hier die wichtigsten Hintergründe:


Der Erblasser hat in seinem Testament bestimmt, dass UNICEF zu zwei Dritteln erben soll. Ein Drittel sollte sein Bruder bekommen. Dieser ist jedoch vor dem Erblasser gestorben.

Das deutsche Erbrecht sieht nicht vor, dass automatisch die Kinder des Bruders oder andere Verwandte die Erbfolge antreten, wenn im Testament dazu kein Hinweis enthalten ist. Ohne weitere Hinweise auf einen so genannten Ersatzerben, fällt das Erbe dem Miterben – in diesem Fall UNICEF – zu.

Die Frau des verstorbenen Bruders hat geltend gemacht, dass ihr dessen Anteil zusteht, weil der Erblasser ihr dies so gesagt habe.

Danach hat das Gericht im so genannten „Wege der ergänzenden Testamentsauslegung“ allen Beteiligten mitgeteilt, dass es die Familie als Ersatzerben mit berücksichtigen werde.


Was hat UNICEF gemacht?
Das Nachlassgericht begründete seine Haltung mit einem Gespräch, das angeblich im Jahr 2013 stattgefunden haben soll. UNICEF hat daraufhin gebeten, die vollständigen Unterlagen einzusehen. Darin fanden sich Widersprüche.

Dies war der Grund, warum wir das Gericht gebeten haben, den Sachverhalt nochmals zu klären.

Das Nachlassgericht hat daraufhin ein Verfahren begonnen. Dabei haben sich die Widersprüche erhärtet, so dass ein Termin zur Beweisaufnahme und mündlichen Verhandlung angesetzt wurde, der heute stattfand.

Kann UNICEF die Familie nicht verstehen?
Wir verstehen und achten selbstverständlich, wenn Angehörige einen Anspruch geltend machen. Wir sind aber dazu verpflichtet, diese genau zu prüfen.

Bei testamentarischen Unklarheiten legt das Nachlassgericht hierfür ein Verfahren fest, an das wir uns halten müssen. Wir haben lediglich alle uns bekannten Informationen eingebracht.

Sind zwei Drittel des Erbes nicht genug?
Der Wille des Erblassers ist für uns oberstes Gebot. Wir respektieren selbstverständlich, wenn das Nachlassgericht seine Entscheidung zugunsten der Familie treffen sollte und werden dagegen auch nicht vorgehen.

Wie geht es weiter?
Das Nachlassgericht in Wolfratshausen hat heute den Sachverhalt erhoben und angekündigt, in den kommenden Wochen seinen Beschluss bekannt zu geben. Wir streben eine Verständigung mit der Familie an.