Wie funktioniert das UN-Verfahren bei einer Kinderrechtsbeschwerde?

Der UN-Kinderrechtsausschuss prüft alle eingehenden Beschwerden, ob sie zulässig sind. Auch im aktuellen Fall der Beschwerde von Greta Thunberg und den 15 anderen Kindern muss der Ausschuss also zunächst entscheiden, ob er die Beschwerde annimmt.

Wenn das Gremium zu dem Schluss kommt, dass die Beschwerde eines Kindes zulässig ist, muss der Staat, in dem es lebt, eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Nach möglichen weiteren Stellungnahmen beider Parteien oder einer mündlichen Anhörung trifft der UN-Ausschuss eine Entscheidung.

Sollte der UN-Ausschuss beschließen, dass eine Kinderrechtsverletzung vorliegt, empfiehlt er dem Staat Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte des Kindes wiederherzustellen. Der Staat muss den UN-Kinderrechtsausschuss schriftlich über die Umsetzung der Maßnahmen informieren.
Die Empfehlungen des UN-Ausschusses sind – anders als ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – rechtlich nicht bindend.