Schreiben Sie Zukunft: Mit Ihrem Testament
Jede Kindheit hat ihre Geschichte. Doch viel zu oft ist sie geprägt von großer Not, zum Beispiel durch Hunger und Armut. UNICEF ist für die Kinder im Einsatz. Damit Mädchen und Jungen gesund und beschützt aufwachsen, leisten wir weltweit Nothilfe, richten Schulen und Gesundheitszentren ein – seit über 75 Jahren.
Immer mehr Menschen bedenken UNICEF in Ihrem Testament und sorgen so dafür, dass die Geschichten von Kindern gut ausgehen. Wollen auch Sie helfen? Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema Testamentsspende.
Bärbel Schäfer über das Thema Testament
Die Journalistin und Autorin Bärbel Schäfer setzt sich schon seit vielen Jahren für den Schutz von Kindern ein.
Doch was haben die Erfahrungen aus ihrem Engagement für UNICEF mit einem Testament zu tun? Und warum ist ein Testament so wichtig? Sehen Sie selbst:
Warum ein Testament sinnvoll ist
Warum sollte ich überhaupt ein Testament machen?
Mit einem gültigen Testament können Sie zu Lebzeiten verbindlich festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen – unabhängig von dessen Umfang – geschieht. Sie selbst können festlegen, wie Sie Ihre Hinterlassenschaften (Geld, Wertpapiere, Immobilien, Kunst, Schmuck u.v.m.) verteilen und wen Sie womit bedenken möchten.
Falls Sie kein Testament errichten wollen oder dies zu Lebzeiten versäumen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese muss nicht zwingend Ihren persönlichen Vorlieben entsprechen und führt schlimmstenfalls zu Auseinandersetzungen unter Ihren Hinterbliebenen. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in einer bestimmten Reihenfolge Familienangehörige als Erben: Ein Angehöriger mit höherem Verwandtschaftsgrad schließt alle weiteren Personen von der Erbfolge aus. Daneben erhält immer auch der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner einen Teil des Erbes als Erbschaft.
Die selbstbestimmte Entscheidung, die ein Testament verbindlich dokumentiert, gibt vielen Menschen das gute Gefühl, für den Sterbefall alles Wichtige im eigenen Sinne geregelt zu haben. Zudem gibt ein Testament Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werte und Vorstellungen von einer gerechten Verteilung zum Ausdruck zu bringen.
Gibt es keine Angehörigen und keinen letzten Willen, erbt der Staat.
Für wen kommt ein Testament in Betracht?
Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Testament anfertigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht „wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung [dazu] nicht in der Lage ist“ (Quelle: Wikipedia). Dabei kommt ein Testament nicht nur für Hochvermögende infrage, sondern für alle Menschen, die ihr Erbe geregelt wissen möchten. Ein Erbe erfordert keine Vermögens-Untergrenze und ist nicht auf Geld oder Wertpapiere begrenzt, sondern schließt alle Sachgegenstände, Immobilien u.v.m. ein (siehe „Was kann ich vererben?“).
Wann ist der richtige Zeitpunkt, mein Testament zu machen?
Viele Menschen beginnen damit, sich über ihr Testament Gedanken zu machen, sobald ihr Familienstand sich ändert, Kinder oder Enkelkinder hinzukommen, sie ein bestimmtes Alter erreichen, in den Ruhestand gehen oder eine Krankheit auftritt. Ein Testament kann jedoch – unabhängig vom Vermögen oder Alter der Person – zu jedem Zeitpunkt angefertigt und beliebig oft revidiert oder geändert werden. So können Sie ggf. sich verändernden Lebensumständen, Interessen oder Vermögensverhältnissen jederzeit Rechnung tragen.
Wie mache ich ein Testament?
Die Niederschrift des gesamten Testaments muss eigenhändig handschriftlich
erfolgen und mit Unterschrift sowie Ort und Datum der Niederschrift versehen sein. Sie können es an jedem beliebigen Ort aufbewahren: etwa zuhause, in einem Bankschließfach oder bei einem Nachlassgericht.
Wenn Sie bei einem Amtsgericht eine letztwillige Verfügung hinterlegen, informiert das Amtsgericht das Standesamt Ihres Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen.
Im Falle des Todes informiert nun das Standesamt Ihres Wohnortes das Standesamt Ihres Geburtsortes. Von dort aus wird aufgrund des Vermerks in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die letztwillige Verfügung aufbewahrt. Das Nachlassgericht als eine Abteilung des Amtsgerichts eröffnet die letztwillige Verfügung.
Was kann ich überhaupt vererben?
Sie können prinzipiell alles vererben, was für Sie einen materiellen oder emotionalen Wert hat. Dazu gehören neben Barvermögen, Sparbüchern, Lebensversicherungen und Wertpapieren etwa Immobilien, Kunst, Möbel und andere Wertgegenstände. Auch Tiere gehören zum Nachlass. Der Gesamtwert Ihres Nachlasses ist völlig unerheblich, wenn Sie ein Testament erstellen möchten.
Wem kann ich etwas vererben?
Neben Angehörigen, Nahestehenden und (Ehe)Partnern können Sie auch Vereine, Stiftungen und Einrichtungen bedenken, etwa eine gemeinnützige Organisation wie UNICEF. Diese können Sie abhängig von Ihren Wünschen und Ihrer persönlichen Lebenssituation als Allein-, Mit- oder Schlusserben einsetzen.
Beispiele und mögliche Formulierungen haben wir für Sie in unseren Mustertestamenten abgebildet.
Entfällt bei Testamentsspenden die Erbschaftssteuer?
Ja, als gemeinnützige Organsiation ist UNICEF von jeglicher Erbschaftssteuer befreit.
Der Erbrechner von UNICEF
Würde meine Cousine von mir erben? Wer hätte Anspruch auf einen Pflichtteil? Der Weg zur eigenen Nachlassgestaltung wirft manchmal viele Fragen auf. Der Erbrechner zeigt Ihnen in Ihrer aktuellen Familienkonstellation wer Ihre Erb*innen sind, wie hoch deren Erbanteile wären und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hätte.
Sprechen Sie uns gerne an
Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Testamentsspende:
Persönliche Betreuung ist uns ein Herzensanliegen. Gerne unterstützen wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Wir stellen für Sie individuell passende Informationen rund um die Testamentsspende zusammen, beantworten Ihre Fragen zu UNICEF oder stellen Kontakte zu Fachanwält*innen und Notar*innen her. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Christina Wiesen und Ulrike MaasAnsprechpartnerinnen Testamentsspenden
Ist der Erbfall eingetreten, sind wir für Sie da:
Ist der Erbfall eingetreten und UNICEF im Testament bedacht, kümmern wir uns vertrauensvoll um die Nachlassbearbeitung.
Frank Ackermann und Martina Zuchara Ansprechpartner*innen Nachlassbearbeitung
Darum steht UNICEF in meinem Testament
Das kann Ihre Testamentsspende bewirken
Mit UNICEF haben Sie einen starken, verlässlichen Partner, mit dem Sie die Welt für nachfolgende Generationen langfristig verbessern können.
Ihr Testament kann viel für das Leben von Kindern bewirken:
Jede Kindheit hat ihre Geschichte. Sorgen Sie dafür, dass sie gut ausgeht. Schreiben Sie Zukunft – mit Ihrem Testament.
* Die Hinweise und Angaben zum deutschen Erbrecht auf dieser Webseite, im Rahmen unserer Info-Veranstaltungen sowie in unserem Ratgeber sind unverbindliche Orientierungshilfen und ersetzen keine professionelle erbrechtliche Einzelfall-Beratung. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater Ihres Vertrauens aufzusuchen. Die dargestellten Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch können wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen.