Kinder sind keine Soldaten!
Red Hand Day: Welttag gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar
Schattenbericht: Bundesregierung kommt internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Kindern nicht ausreichend nach
Zum Red Hand Day, dem Welttag gegen den Einsatz von Kindersoldaten, haben Kindernothilfe, missio, terre des hommes, UNICEF Deutschland und das Deutsche Bündnis Kindersoldaten den „Schattenbericht Kindersoldaten 2011“ vorgestellt. Er zeigt die Defizite Deutschlands bei der Einhaltung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen auf. So erlaubt Deutschland weiter die freiwillige Einberufung von Minderjährigen in die Bundeswehr – trotz der klaren Aufforderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, ausschließlich über 18-Jährige zu rekrutieren („Straight 18“). Auch im Umgang mit ehemaligen, nach Deutschland geflohenen Kindersoldaten und bei der Waffenexportkontrolle besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Seit Anfang 2011 hat Deutschland den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder in bewaffneten Konflikten“ des UN-Sicherheitsrats inne. Gerade deshalb fordern die Herausgeber des Schattenberichts die Regierung auf, beim Thema Kindersoldaten ein Vorbild zu sein.
„Straight 18“ – bisher ohne Deutschland
Deutschland hat das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu Kindern in bewaffneten Konflikten 2004 ratifiziert und sich damit zu einem weit reichenden Schutz Minderjähriger verpflichtet. Die große Mehrheit der 139 Vertragsstaaten rekrutieren prinzipiell keine Jugendlichen unter 18 Jahren mehr. Bei der Bundeswehr beginnen jedoch jedes Jahr einige hundert Minderjährige ihren Dienst. „Deutschland sollte endlich der Aufforderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachkommen und das Mindestalter für die Einstellung junger Soldaten auf 18 Jahre anheben“, sagt Ralf Willinger, Kinderrechtsexperte von terre des hommes.
Im Schattenbericht wird die Werbung der Bundeswehr an Schulen kritisiert. Im Jahr 2009 haben hauptamtliche Jugendoffiziere tausende Informationsveranstaltungen an Schulen durchgeführt, meist mit dem Schwerpunkt Afghanistan-Einsatz. Rund 160.000 Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sowie zahlreiche Referendare und Lehrer nahmen daran teil. „Bei diesen Veranstaltungen wird einseitig für die Positionen der Bundeswehr und insbesondere für die Auslandseinsätze geworben“, sagt Ralf Willinger. „Die Gefahren solcher Einsätze werden dabei entweder gar nicht oder nur am Rande erwähnt. Das missachtet nicht nur die Grundsätze der politischen Bildung, sondern auch die Schutzpflichten und Prinzipien der Kinderrechtskonvention. Diese verlangt Friedenserziehung und nicht Werbung für das Militär“, so Willinger. Diese Position teilen auch Gewerkschaftsvertreter sowie viele Schüler, Lehrer, Eltern und kritische Bundeswehr-Soldaten.
Ehemalige Kindersoldaten – oft ohne angemessenen Schutz
Ehemalige Kindersoldaten, die nach Deutschland fliehen, sind meist völlig auf sich gestellt. Auch in Asylverfahren finden sie oft keine psychosoziale Betreuung. Der Schattenbericht fordert deshalb, unter 18-Jährige verfahrensrechtlich nicht wie Erwachsene zu behandeln und die Verfahren kindgerechter zu machen. „Die Tatsache, dass Mädchen und Jungen als Kindersoldaten missbraucht wurden, muss unbedingt als Fluchtgrund anerkannt werden“, sagt Barbara Dünnweller, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. „Nur so ist gewährleistet, dass sie die notwendige Unterstützung erhalten.“ Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie ehemalige Kindersoldaten sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Abschiebungshaft sollte bei Jugendlichen unter 18 Jahren grundsätzlich untersagt sein.
Kleinwaffen – Waffen für kleine Hände
Der Export von Kleinwaffen und ihre Verbreitung können sich destabilisierend auf die Entwicklung ganzer Regionen auswirken. „Kinder in der Demokratischen Republik Kongo sind in einem Kreislauf des Konfliktes gefangen.“, sagt Cornelia Walther, Sprecherin UNICEF Demokratische Republik Kongo. „Kleinwaffen tragen zur Eskalation der Gewalt bei und machen es leichter, Mädchen und Jungen als Soldaten zu missbrauchen. Wir müssen diese Kinder schützen.“ Weltweit werden rund 250.000 Kinder und Jugendliche als Soldaten eingesetzt. Sie müssen selbst kämpfen oder den Kommandanten als Koch oder Träger dienen. Viele Mädchen werden sexuell missbraucht. Schon Zehnjährige können mit der Kalaschnikow kämpfen und zum Töten gezwungen werden.
Die Vertragsstaaten der Kinderrechtskonvention sind verpflichtet, die Umsetzung dieser Rechte auch in anderen Staaten zu schützen und zu fördern. Das gilt auch für die Rüstungsexportkontrolle. Laut Schattenbericht kann jedoch die Bundesregierung eine verlässliche Kontrolle des Endverbleibs exportierter Kleinwaffen nicht garantieren. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland bereits 2008 empfohlen, ein spezielles Verbot für die Ausfuhr von Waffen einzuführen, wenn der endgültige Einsatzort ein Land ist, in dem möglicherweise Kinder rekrutiert werden oder die Gefahr besteht, das Waffen in solche Krisenregionen umgeleitet werden. „Wir fordern mehr Transparenz sowie klare, restriktive Leitlinien für die Rüstungsexportpolitik“, sagt Barbara Dünnweller.
Zum Welttag gegen den Einsatz von Kindersoldaten
Am 12. Februar 2002 trat das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention zu Kindern in bewaffneten Konflikten in Kraft. Seitdem gilt der 12. Februar als internationaler Tag gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten. Anlässlich dieses Red Hand Days rufen die internationale Koalition gegen den Einsatz von Kindersoldaten und das Deutsche Bündnis Kindersoldaten zu Aktionen mit dem Symbol der roten Hand auf. Bisher haben über 350.000 Menschen weltweit mit ihrem Handabdruck gegen den Missbrauch von Kindern als Soldaten protestiert, darunter über 150.000 Deutsche. Auch dieses Jahr gibt es Rote-Hand-Aktionen, so in Bonn und Bremerhaven.
Forderungen des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten
- Straight 18: Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden – egal in welcher Funktion und ob unfreiwillig oder "freiwillig". Auch dürfen Unter-18-Jährige prinzipiell nicht für Armeen oder bewaffnete Gruppen geworben werden. Alle Kinder unter 18 Jahren müssen aus Armeen und bewaffneten Gruppen entlassen werden und bei ihrer Rückkehr ins zivile Leben unterstützt werden
- Bestrafung der Verantwortlichen: Personen, Staaten und bewaffnete Gruppen, die Kinder rekrutieren und als Soldaten einsetzen, müssen öffentlich benannt und sanktioniert werden. Personen müssen vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder nationalen Gerichten angeklagt werden. Staaten und bewaffnete Gruppen müssen durch den UN-Sicherheitsrat öffentlich verurteilt und sanktioniert werden, zum Beispiel durch wirtschaftliche Einschränkungen, Reiseverbote oder Kontensperrungen).
- Versorgung, Schutz und Hilfe für geflohene Kindersoldaten: Medizinische und psychologische Versorgung, Schutz vor erneuter Rekrutierung, sowie schulische und berufliche Bildung sind für alle ehemaligen Kindersoldaten lebenswichtig - gerade auch wenn sie als Flüchtlinge in Industrieländer wie Deutschland kommen. Deutschland erfüllt diese Anforderung nur sehr unzureichend, geflohene Kindersoldaten und andere Flüchtlingskinder werden systematisch benachteiligt; viele sind ständig von Abschiebung bedroht.
- Gewährung von politischem Asyl: Ehemaligen Kindersoldaten muss in allen Ländern, in die sie geflohen sind, Schutz und politisches Asyl gewährt werden - natürlich auch in Deutschland und anderen Industrieländern. Dies ist in Deutschland bisher nur selten der Fall.
- Mehr Geld für Hilfsprogramme: Die staatlichen und internationalen Mittel für Präventi-ons- und Reintegrationsprogramme für Kindersoldaten müssen deutlich erhöht werden. In vielen Ländern mit Kindersoldaten gibt es keinerlei Mittel für solche Programme.
- Stopp von Waffenexporten: Waffen (insbesondere Kleinwaffen), Waffenteile oder Munition dürfen nicht mehr in Krisenregionen exportiert werden, in denen Kindersoldaten eingesetzt werden. Hier ist Deutschland besonders in der Pflicht, denn es ist weltweit der drittgrößte Waffenexporteur. Auch die illegalen Umwege, über die (auch deutsche) Waffen in Krisenländer gelangen, müssen aufgedeckt und geschlossen werden. Die Vergabe von Waffenproduktionslizenzen ins außereuropäische Ausland und der Export von Waffen in Drittländer, die die Waffen in Krisengebiete weiterleiten, müssen gestoppt werden.
Rückfragen
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Kindernothilfe, Barbara Dünnweller, Tel. 0170-7509165; www.knh.de
missio, Jörg Nowak, Tel. 0241/7507-216; www.missio.de
terre des hommes, Athanasios Melissis, Tel. 0541/7101-134; www.tdh.de
UNICEF Deutschland, Rudi Tarneden.
Der Schattenbericht Kindersoldaten 2011 wurde vom Rechtswissenschaftler Dr. Hendrik Cremer erstellt. Er wird innerhalb des Staatenberichtsverfahrens zur deutschen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Zusatzprotokolle an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kin-des in Genf übergeben.
Download des Schattenberichts: Schattenbericht 2011 (PDF) oder unter www.kindersoldaten.info